Umsetzung des Hochschulmedizingesetzes nicht gefährdet
Das durch den Personalrat der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angestrengte Verfahren gegen die Umsetzung des Hochschulmedizingesetzes wurde übereinstimmend - also auch vom Personalrat - für erledigt erklärt und eingestellt.
14.07.2005 Sachsen-Anhalt Pressemeldung Kultusministerium des Landes Sachsen-AnhaltDas Gericht hat die Auffassung bestätigt, dass die Rechte der Personalräte im bisherigen Verfahren nicht verletzt wurden.
Der Eindruck, der in der Pressemitteilung der GEW - s. Mitteldeutsche Zeitung vom 14.07.2005 - erweckt wurde, ist insoweit unrichtig.
Bei den zukünftigen Maßnahmen wird die Medizinische Fakultät die Personalräte auch weiterhin in geeigneter und gesetzlich gebotener Weise beteiligen.
Im übrigen schützt das neue Hochschulmedizingesetz in einigen wichtigen Punkten die bisherige Stellung der Arbeitnehmer der Medizinischen Fakultäten und sichert ihre bisherigen Rechte ab.
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