"Wer Studienbeiträge nicht zahlt, wird nicht immatrikuliert"
Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, hat bekräftigt, dass Studierende, die die Zahlung der allgemeinen Studienbeiträge von 500 Euro je Semester verweigerten, nicht immatrikuliert werden beziehungsweise exmatrikuliert würden. "Die Rechtslage ist eindeutig." Entscheidend für die Immatrikulation sei einzig und allein der Eingang der Beiträge auf dem Konto der jeweiligen Hochschule, fügte er im Hinblick auf Boykottdrohungen und die Diskussion über Treuhandkonten hinzu. Die Zahlung auf ein solches Konto sei auch nicht mit der Inanspruchnahme eines Studiendarlehens bei der Landestreuhandstelle vereinbar, weil diese ein Darlehen nur an die Hochschule direkt auszahle. Das vom Hessischen Landtag im Oktober 2006 beschlossene Studienbeitragsgesetz regele außerdem unmissverständlich, dass die Studienbeiträge vom Wintersemester 2007/2008 an erhoben werden.
01.06.2007 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Wissenschaft und KunstDer Minister erinnerte gleichzeitig daran, dass die Studienbeiträge zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre einzusetzen seien und damit unmittelbar den Studierenden zugute kämen. Diese seien, so sehe es das Gesetz ebenfalls vor, an den eigenverantwortlichen Entscheidungen der Hochschulen über die Verwendung der Mittel beteiligt. Auf diese Weise könnten die Studierenden an der Behebung von Schwachstellen in der Lehre mitarbeiten.
Der Wissenschaftsminister kündigte außerdem an, dass er am Montag in einer Pressekonferenz gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Konferenz hessischer Universitätspräsidien und Präsident der Universität Gießen, Prof. Dr. Stefan Hormuth, und dem Vorsitzenden der Konferenz hessischer Fachhochschulpräsidien und Präsidenten der Fachhochschule Frankfurt, Prof. Dr. Wolf Rieck, die Konzepte der Hochschulen für die Verwendung der Studienbeiträge vorstellen werde.
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