Wissenschaftsförderungsgesetz beschlossen

Neben zwingend notwendigen Investitionen in die Infrastruktur der Hamburger Hochschulen gilt es, die Hochschulen auch im strukturell-inhaltlichen Bereich für die Zukunft zu stärken. Der Hamburger Senat hat deshalb den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, das unter anderem die Personalstruktur der Hamburger Hochschulen modernisieren soll.

02.04.2009 Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt Hamburg

Ziel des Wissenschaftsförderungsgesetzes ist es, die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Hamburg weiter zu stärken. Hoch qualifizierte Personen sollen attraktive Beschäftigungsbedingungen erhalten. Dazu sollen umfangreiche Reformen auf allen personellen Ebenen der Hochschulen vorgenommen, klare Entscheidungsstrukturen geschaffen und die Internationalisierung vorangebracht werden.

Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen bei entsprechenden wissenschaftlichen Leistungen künftig leichter und nach einheitlichen Kriterien auf eine W2- oder W3-Professur der eigenen Hochschule berufen werden können. Um für Hamburg hervorragende Professorinnen und Professoren im internationalen Wettbewerb "um die Köpfe" gewinnen zu können, sollen künftig außerordentliche Berufungen zugelassen werden. Mit der Einrichtung von Seniorprofessuren sollen hervorragende Professorinnen und Professoren die Möglichkeit erhalten, bis zum 70. Lebensjahr – unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 75. Lebensjahr – tätig zu bleiben und so ihre vielfältigen Erfahrungen einzubringen.

Anstelle der bestehenden starren Lehrverpflichtungen sollen künftig Bandbreiten innerhalb eines Rahmens von vier bis vierzehn Lehrveranstaltungsstunden individuell für jede Hochschullehrkraft festgelegt werden. Die künstliche und nicht mehr zeitgemäße Trennung des akademischen Mittelbaus mit unflexibler Aufgabenverteilung soll aufgehoben und der Mittelbau in einer einheitlichen Gruppe zusammengefasst werden. Damit sollen zukünftig für jeden Mitarbeiter individuelle Schwerpunkte in den Bereichen Service, Lehre oder Forschung ermöglicht werden. Des Weiteren wird das Ziel verfolgt, Kompetenzen von Präsidium und Dekanaten einerseits und von Dekanaten und Fakultätsräten andererseits klarer gegeneinander abzugrenzen. So ist z.B. vorgesehen, dass Berufungsausschüsse zukünftig nur noch von den Dekanaten eingesetzt werden können.

Damit die Hamburger Hochschulen für Absolventen, die eine internationale Karriere anstreben, attraktiver werden, sollen promotionsberechtigte Hochschulen künftig den im anglo-amerikanischen Raum gebräuchlichen Grad "Doctor of Philosophy" (Ph.D.) verleihen dürfen.

Wissenschaftssenatorin Dr. Herlind Gundelach: "Die Föderalismusreform hat den Ländern im Bereich des Hochschulrechts umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Hamburg kann jetzt endlich die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sich exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland gerne für Tätigkeiten an den Hamburger Hochschulen entscheiden. Mit dem Gesetzentwurf werden den Hochschulen wirksame Instrumente für die Personalgewinnung und Personalbindung an die Hand gegeben. Gleichzeitig wird aber auch der besondere Wert der Hochschulautonomie unterstrichen, da die Hochschulen in vielen Bereichen selbstständig darüber entscheiden, ob sie die Instrumente aufgreifen."

Die wesentlichen Elemente des Gesetzentwurfes sind in der Anlage (siehe rechte Spalte) näher dargestellt.


Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden