Bayern
Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zum Antrag der Freien Wähler auf ein Volksbegehren gegen Studiengebühren
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute dem Antrag der Freien Wähler auf ein Volksbegehren gegen Studiengebühren stattgegeben.
22.10.2012 Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und KunstWissenschaftsminister Wolfgang Heubisch betont: "Ich begrüße die verfassungsrechtliche Klarstellung der bislang so nicht entschiedenen Rechtsfrage. Nun können die Bürger entscheiden, ob sie eine rein steuerfinanzierte Hochschulbildung befürworten oder ob sie es für angemessen halten, wenn die Studierenden einen geringen Anteil der Kosten des Studiums mitfinanzieren."
Pressemeldung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
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