Wissenschaftsministerin begrüßt Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Chancengleichheit
"Selbst wenn die Aufmerksamkeit gegenüber Chancenungleichheiten im Wissenschaftssystem in den vergangenen Jahren geschärft wurde, kann von einem gleichstellungspolitischen Durchbruch bisher noch keine Rede sein", sagte Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange vor dem Hintergrund der vom Wissenschaftsrat verabschiedeten Empfehlungen zur Verbesserung der Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
16.07.2007 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und TourismusZwar hätten Frauen beim Einstieg in das Wissenschaftssystem aufgeholt, immer mehr junge Frauen fingen ein Studium an und jede dritte Dissertation werde mittlerweile von einer Frau geschrieben, so die Ministerin. Dennoch käme nur jede fünfte Habilitation von einer Frau und nur jede zehnte Professorenstelle werde von einer Frau besetzt. Auch im Freistaat Sachsen seien lediglich 14,6 Prozent der insgesamt 2109 Professoren Frauen. Ein positiver Effekt für die Besserstellung von Frauen im Wissenschaftssystem sei bereits mit der Einführung der Juniorprofessur erreicht worden. "Damit dürfen wir uns aber nicht zufrieden geben", sagte Dr. Eva-Maria Stange, "denn prinzipiell steht ein größerer Pool an Wissenschaftlerinnen zur Verfügung, der in der Vergangenheit nicht genutzt wurde."
Nach der heutigen Empfehlung des Wissenschaftsrates müssten die Hochschulen künftig konsequent Coaching- und Mentoringprogramme für Frauen vor allem in den Ingenieurwissenschaften etablieren, bei Berufungsverfahren von vornherein mehr Frauen beteiligen sowie Arbeitsbedingungen und Karrierewege offener gestalten. "Die Umsetzung der Chancengleichheit muss als strategische Aufgabe in jeder Wissenschaftseinrichtung verankert werden", so die Ministerin. Sie bestärke deshalb auch die Hochschulen in Sachsen darin, die Empfehlungen des Wissenschaftsrates umzusetzen und eigene gleichstellungspolitische Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu verabschieden. Gerade den Hochschulen und Forschungseinrichtungen komme bei der Umsetzung des Verfassungsgrundsatzes der Gleichstellung eine besondere Verantwortung zu.
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