Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: "Mehr Freiheit für Sachsens Hochschulen bei der Auswahl der Studienbewerber"

"Mit dem neuen Gesetz bekommen Sachsens Hochschulen die Möglichkeit in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen in größerem Umfang als bisher Studienbewerber nach bestimmten Kriterien auswählen zu können", sagte Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung. Damit bekämen die Hochschulen mehr Freiheit bei der Auswahl der Studienbewerber. Das Sächsische Kabinett hatte zuvor den Entwurf für ein Änderungsgesetz zum Sächsischen Hochschulzulassungsgesetz an den Landtag überwiesen. Die Novelle regelt die Vergabe der Studienplätze in Studiengängen, die nicht in das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) einbezogen sind (Studiengänge mit sog. örtlichem Numerus Clausus).

01.04.2008 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Sachsens Hochschulen müssten bei der Hochschulzulassung in der Lage sein zu überprüfen, inwieweit ein Bewerber oder eine Bewerberin geeignet seien, das angestrebte Studium erfolgreich absolvieren zu können, so Ministerin Dr. Stange. Sie sollten sich ihre Studierenden in großem Maße selbst auswählen können. Dabei soll neben der Abiturdurchschnittsnote mindestens ein weiteres Auswahlkriterium herangezogen werden, um speziellen persönlichen Eignungen für einen bestimmten Studiengang besser Rechnung tragen zu können.

Der Gesetzentwurf sehe dabei folgende weitere Auswahlkriterien vor:

  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben,
  • die Art einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit,
  • die besonderen Vorbildungen, praktischen Tätigkeiten und außerschulischen Leistungen und Qualifikationen, die über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben,
  • das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests,
  • das Ergebnis eines Auswahlgespräches.

Die sächsische Gesetzgebung erlaubte in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen bisher nur für 24 Prozent der Studienplätze die Vergabe durch die Hochschule aufgrund bestimmter Auswahlkriterien. Diese Quote soll mit der Neuregelung des Gesetzes auf bis zu 80 Prozent angehoben werden.

Das neue Hochschulzulassungsgesetz soll nach der Befassung durch den Sächsischen Landtag im kommenden Wintersemester in Kraft treten. An den sächsischen Universitäten und Fachhochschulen sind derzeit rund 180 Studiengänge örtlich zulassungsbeschränkt.


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