Wissenschaftsministerin gegen Einführung einer "Quotenregelung"
"Der Ruf auf eine Professur muss an den fachlich besten Bewerber, an die beste Bewerberin erfolgen", sagte Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange heute im Sächsischen Landtag. Vor dem Hintergrund einer Debatte zur Situation von Frauen an sächsischen Hochschulen erklärte sie, sie halte nichts von einer Regelung pauschal die Hälfte aller Professor/Innenstellen bis 2020 an Frauen zu vergeben und so eine Art Quotenregelung einzuführen. Für Vorgaben dieser Art gebe es aus ihrer Sicht darüberhinaus verfassungsrechtliche Bedenken. "Wir würden damit den fachlich exzellenten Frauen keinen guten Dienst erweisen", so die Ministerin.
07.03.2008 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und TourismusStattdessen sei es wichtig die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Frauen sich häufiger als bisher für eine wissenschaftliche Laufbahn entscheiden. Dafür sei von Anfang an mehr Transparenz notwendig. Die Besetzung von Promotionsstellen in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren, wie dies an den sächsischen Hochschulen in den strukturierten Doktorandenprogrammen Einzug gehalten habe, sei ein Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus sei es wichtig, bei der Erstellung von Berufungsvorschlägen ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in den Berufungskommissionen anzustreben. Ursache für die deutliche Unterrepräsentanz von Frauen im Bereich der wissenschaftlichen Weiterqualifikation sei die nach wie vor stärkere Verantwortung von Frauen in der Familie. "Flexible Kinderbetreuungsangebote, die auf die Arbeitsabläufe in der Forschung eingehen, sowie angepasste Teilzeitvereinbarungen sind deshalb wesentliche Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf."
Mit dem neuen Hochschulgesetz werde die Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern stärker verankert. Nach Inkrafttreten des Hochschulgesetzes würden das Sächsische Wissenschaftsministerium und die einzelnen Hochschulen regelmäßige verbindliche Zielvereinbarungen abschließen, die auch gleichstellungspolitische Zielstellungen aufnehmen. "Der Grad der Zielerreichung beeinflusst maßgeblich die Zuweisung staatlicher Mittel", so die Ministerin. Bund und Länder hätten sich darüber hinaus auf ein Programm zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen mit einem Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro verständigt, aus dem in den kommenden Jahren die Berufung von 200 Professorinnen an den deutschen Hochschulen gefördert werden kann. Sachsen stelle darüber hinaus in Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 bis Ende 2010 insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung, um mehr Studentinnen für naturwissenschaftlich-technisch Studiengänge zu gewinnen. Auch bei der Landesexzellenzinitiative sei die Förderung von Gleichstellung ein wesentlicher Indikator für die Bewertung der Qualität der von den sächsischen Hochschulen eingereichten Projektanträge.
In Sachsen lag der Anteil der weiblichen Promovierten 2006 bei 40 % und der weiblichen Habilitierten bei 21 % aus. Bei den Neuberufungen lag der Frauenanteil bei 14 %. Bei den Studienabsolventen liegt der Frauenanteil mit 43 Prozent über dem Bundesdurchschnitt von 39 Prozent. (Vgl. Sächsischer Hochschulbericht 2006)
Unter dem Titel "Weil sie es uns wert sind - Neue Wege zu mehr Beteiligung von Frauen in Naturwissenschaft und Technik" wird sich die 1. Sächsische Frauenfachtagung des Wissenschaftsministeriums und der Friedrich-Ebert-Stiftung am 7. Juni ebenfalls diesem Thema zuwenden.
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