Wissenschaftsministerin trifft sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften zum neuen Hochschulgesetz

"Die sächsischen Studierendenvertreter haben sich von Anfang an konstruktiv in den Prozess der Erarbeitung eines modernen Hochschulgesetzes eingebracht und ihre Anregungen sind in vielen Punkten in den Gesetzentwurf mit eingeflossen", sagte Sachsens Wissenschaftsministerin heute nach Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS). Es sei erfreulich, dass die Anhörungsphase weiter für gemeinsame Gespräche und zur Klärung von Fragen genutzt werde.

15.02.2008 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Während der heutigen Gespräche begrüßten die Studierenden u.a. die Gebührenfreiheit für das Erststudium in Sachsen, die erstmals im Gesetz festgeschrieben wird. "In Sachsen kann in Zukunft im Bachelor- als auch im Masterstudiengang – egal ob ergänzender Master oder nicht – gebührenfrei studiert werden", so die Ministerin. Damit werde eine zentrale Forderung der Studierenden umgesetzt. "Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen ist es für die Studentinnen und Studenten in Sachsen nicht ein Cent mehr geworden." Allerdings regele das neue Hochschulgesetz, dass die Hochschulen eigene Gebührenordnungen zu erlassen haben. Gerald Eisenblätter, Sprecher der KSS, fürchtet hingegen: "Die Hemmschwelle der Hochschulen Gebühren für bestimmte Serviceleistungen zu verlangen, könnte durch eine Gebührenordnung deutlich herab gesetzt werden."

Überzeugt zeigten sich die KSS-Vertreter auch von der Stärkung der Mitspracherechte für die Studierenden auf der Ebene der Fakultäten und im Bereich der Studienorganisation sowie der stärkeren Beteiligung in Fragen der Qualität der Lehre. Einmal im Jahr seien nach dem neuen Gesetz Studentenbefragungen zur Beurteilung der Qualität der Lehre geplant. Das entsprechende Verfahren müsse mit dem Studentenrat abgestimmt werden. Die Ergebnisse werden ausgewertet und fließen auch in die Leistungsbewertung der Dozenten ein. Viele dieser Punkte seien auch der Initiative der Studierenden zu verdanken, so Ministerin Stange. Eisenblätter sieht die ausführliche Verankerung der Lehrevaluation durchaus positiv, betont aber die Notwendigkeit weiterer Schritte zur strukturellen Verbesserung der Lehre, z.B. durch Schaffung eines Hochschuldidaktischen Zentrums.

Bei der Frage der geplanten Abschaffung des Konzils und der Verkleinerung des Senats sieht die Ministerin allerdings kaum Spielräume für weitere Kompromisse. Aus Sicht der Studierenden sind die geplanten Änderungen bei den Gremien der Hochschule nach wie vor strittig. Sie fordern hier weiterhin die Stärkung eines paritätisch besetzten Gremiums betreffend aller Hochschulfragen. Dr. Eva-Maria Stange: "Hier muss in Zukunft eine Balance gefunden werden zwischen der notwendigen Stärkung des Selbstverwaltungsrechts der Hochschulen und der Schaffung entscheidungsfähiger Hochschulorgane sowie der Wahrung demokratischer Mitwirkungsrechte nach dem Prinzipien der Grupppenuniversität."

Der Gesetzentwurf, die Begründung zum Gesetz sowie Antworten auf die wesentlichsten Fragen zum Gesetz sind im Internet unter www.studieren.sachsen.de abrufbar.


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