10-Punkte-Programm gegen Unterrichtsausfall
Bildungsminister Mathias Brodkorb will im kommenden Schuljahr den Unterricht an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern besser absichern als bisher. Auf der Landespressekonferenz im Schweriner Schloss stellte der Minister ein 10-Punkte-Programm vor. "Die Maßnahmen sind erste wichtige Schritte, die wir in den nächsten Jahren kontinuierlich fortsetzen werden", sagte Brodkorb. Die einzelnen Maßnahmen sind:
29.05.2012 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern1. Unbefristete Einstellung von Vertretungslehrkräften an Grundschulen
Zum Schuljahr 2012/2013 werden Stellen für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer an den Grundschulen öffentlich ausgeschrieben und unbefristet besetzt. Die Lehrkräfte werden Stammschulen, die unter regionalen Gesichtspunkten ausgewählt werden, zugeordnet. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen zusätzlich zu den bisher veranschlagten Vertretungsmitteln zur Verfügung. Damit wird eine Unterrichtsversorgung von mehr als 100 Prozent garantiert.
2. Befristete Beschäftigung externer Vertretungskräfte an Grundschulen
Bildungsminister Mathias Brodkorb kündigte an, dass vom ersten Tag des Schuljahres 2012/2013 Vertretungsunterricht an Grundschulen durch den Einsatz von Vertretungskräften flexibler gestaltet werden soll. Im Land Hessen wird dieses Modell bereits erfolgreich praktiziert. Zum Adressatenkreis gehören:- Personen mit der Befähigung für ein Lehramt,
- Personen ohne Befähigung für ein Lehramt, aber mit abgeschlossenem Studium an einer Hochschule, mit Abschluss einer Fachhochschule oder abgeschlossener Berufsausbildung, oder Studierende für ein Lehramt,
- Personen, die auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen gem. Nr. 1 oder 2 geeignet sind, Unterricht zu erteilen.
Für die Vertretungskraft besteht keine Verpflichtung, ein Angebot zur kurzfristigen Unterrichtsvertretung anzunehmen. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Mit dieser Maßnahme stehen zusätzlich Vertretungskräfte zur Verfügung, die schnell und unbürokratisch Unterricht erteilen können und so verhindern, dass Unterricht ausfällt. Näheres soll eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach Einigung mit dem Lehrerhauptpersonalrat regeln.
3. Ministeraufruf an alle ehemaligen Lehrkräfte
Bildungsminister Mathias Brodkorb will sich vor Beginn des Schuljahres 2012/2013 mit einem öffentlichen Aufruf an alle ehemaligen Lehrerinnen und Lehrer mit der Bitte wenden, sich für Vertretungsunterricht an Grundschulen zur Verfügung zu stellen. Diejenigen ehemaligen Lehrkräfte, die sich für eine solche Tätigkeit interessieren, werden registriert und bei Bedarf angefragt. Eine Verpflichtung für einen konkreten Unterrichtseinsatz besteht nicht.
4. Unterrichtsorganisation optimieren
Die Schulen erstellen im Rahmen der fortlaufenden Schulprogrammarbeit einen Schuljahresarbeitsplan. In Vorbereitung des Schuljahres 2012/2013 werden die Schulen aufgefordert, Veranstaltungen wie Projekttage, Wettbewerbe, Sportveranstaltungen und andere außerunterrichtliche Aktivitäten so zu planen, dass Unterrichtsausfall vermieden wird.
5. Konzentration von Wandertagen
Grundsätzlich sind Wandertage künftig so in den Jahresplan der Schule aufzunehmen, dass dadurch die Erteilung von Unterricht so gering wie möglich beeinträchtigt wird. Die Wandertage sind an jeder Schule zeitlich auf bestimmte, im Schuljahresarbeitsplan festgelegte Tage zu beschränken.
6. Lehrerinnen und Lehrer von Prüfungstätigkeiten entlasten
Zum kommenden Schuljahr wird das Verfahren zum Erwerb der Schulabschlüsse modifiziert. Die mündlichen Prüfungen sowohl in der Leistungsfeststellung zum Erwerb der Berufsreife als auch zum Erwerb der Mittleren Reife werden künftig nicht mehr von drei Lehrkräften, sondern von zwei Lehrkräften durchgeführt. Ähnliche Maßnahmen sind bei den Staatsexamensprüfungen von Referendarinnen und Referendaren geplant. Entsprechende Änderungen der Prüfungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften werden zum neuen Schuljahr in Kraft treten.
7. Prüfungszeiten optimieren
Die Terminfestlegung für die schriftlichen Prüfungen zur Mittleren Reife in den Fächern ohne zentrale Aufgabenstellung erfolgt künftig durch die Schule, mit dem Ziel, die Tage zu konzentrieren, um Unterrichtsausfall und -vertretung zu vermeiden.
8. Weiterbildungen (außerhalb des Unterrichts)
Die im Land angebotenen Weiterbildungen für Lehrerinnen und Lehrer sollen künftig stärker als bisher auf Zeiträume außerhalb des Unterrichts konzentriert werden, das heißt am Nachmittag, an Wochenenden und in den Schulferien, hier insbesondere in den Winterferien sowie zu Beginn und Ende der Sommerferien (Winter- und Sommerakademie) stattfinden.
9. Dienstanweisung an Schulräte und Schulleitungen: Dienstbesprechungen nach dem Unterricht
Die Schulen und die Staatlichen Schulämter werden künftig sicherstellen, dass Dienstbesprechungen mit den Lehrkräften bzw. Schulleitungen generell außerhalb der Unterrichtszeit erfolgen.
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