9. Schulrechtsänderungsgesetz zur Inklusion
Mit Unverständnis hat der VBE zur Kenntnis genommen, dass Schulministerin Sylvia Löhrmann am Gesetzentwurf der Landesregierung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz festhalten will. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung trotz der massiven Kritik in der Anhörung vor zwei Wochen nicht bereit ist, den Gesetzentwurf zu verändern", sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW.
19.06.2013 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRWDer VBE hat in der Anhörung am 5. Juni 2013 deutlich gemacht, dass es noch immer keine verbindlichen Rahmenbedingungen für inklusiv arbeitende Klassen gibt. "Außerdem fehlen eine ausreichende Kostenschätzung und eine Zeitschiene – diese müssen aber dringend ins Gesetz geschrieben werden, um Sicherheit für Eltern, Schüler und Lehrer zu schaffen", so Beckmann weiter. Auch das Wahlrecht der Eltern gilt es zu beachten: "Daher müssen Förderschulen im bestimmten Umfang erhalten bleiben."
Dass die Schulministerin weiter auf ihrem Gesetzentwurf beharrt, ist für den VBE-Vorsitzenden nicht nachvollziehbar: "Stichhaltige und nachvollziehbare Argumente der Gruppen, die nach einem überarbeiteten Inklusionsgesetzentwurf verlangen, könnten nicht einfach mit einem Streich weggewischt werden. Wenn der Ministerin an einer gelingenden Inklusion für alle Kinder gelegen ist, muss sie sich der Kritik stellen", fordert Beckmann: "Der Gesetzentwurf muss dringend geändert werden, wenn alle Kinder – behinderte und nicht-behinderte – zu Gewinnern der Inklusion werden sollen."
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