Mecklenburg-Vorpommern

Anerkennung von Lehramtsabschlüssen wird einfacher – Novelle des Lehrerbildungsgesetzes im Landtag

Das Land Mecklenburg-Vorpommern will Hürden bei der Anerkennung von Lehramtsabschlüssen abbauen. Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Bundesländern soll der Einstieg in den Vorbereitungsdienst und den öffentlichen Schuldienst erleichtert werden. Bildungsminister Mathias Brodkorb hat heute eine entsprechende Novelle des Lehrerbildungsgesetzes in den Landtag eingebracht.

09.10.2013 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

"Ein Lehramtsabschluss, der in einem anderen Bundesland nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz erworben wurde, muss ohne Wenn und Aber anerkannt werden", betonte Bildungsminister Brodkorb. "Die Auswüchse des Bildungsföderalismus können wir uns in Zeiten, in denen wir viele Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen brauchen, nicht mehr leisten", sagte der Minister.

Hintergrund für die Anerkennung der Lehramtsabschlüsse ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz. Die Kultusminister der Länder haben sich am 7. März 2013 darauf verständigt, den Lehrerarbeitsmarkt zu vereinheitlichen. Verbunden mit dieser Harmonisierung ist die "Qualitätsoffensive Lehrerbildung".

Die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes sieht außerdem eine Änderung des Bewerbungsverfahrens für den Vorbereitungsdienst vor. Künftig soll die Einstellung von Referendaren am Bedarf der einzelnen Schule vorgenommen werden. Außerdem wird die Beschäftigung von Seiteneinsteigern gesetzlich geregelt.

"Ich freue mich über diejenigen, die Interesse haben, an unseren Schulen zu unterrichten und später als regulär ausgebildete Lehrkräfte erkannt haben, dass der Lehrerberuf eine Perspektive für sie bietet", so Brodkorb. "Mit einer besseren Qualifizierung wollen wir den betreffenden Kolleginnen und Kollegen den Einstieg in den Schuldienst erleichtern," erläuterte Minister Brodkorb.

Wer erfolgreich an Schulen arbeitet und sich weiter qualifiziert, soll laut Novelle nach mehreren Jahren letztlich denselben Lohn erhalten können wie Lehrkräfte mit einer Lehramtsausbildung. Diese Regelung ist eine Folgeanpassung aus der künftigen Verbeamtung der Lehrkräfte. Im allgemeinen Beamtenrecht sind vergleichbare Regelungen vorgesehen.


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