Arbeitszeitordnung Schule: Entlastung für Schulleiterinnen und Schulleiter bringt kleine Verbesserungen
Die Entlastung von Schulleiterinnen und Schulleitern und eine Aufwertung ihrer Leitungstätigkeit stehen im Mittelpunkt einer neuen Arbeitszeitordnung, die in den nächsten Wochen von Kultusminister Dr. Bernd Althusmann in das Kabinett eingebracht wird.
24.04.2012 Pressemeldung GEW NiedersachsenDer Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft begrüßt, dass der Kultusminister nach einer jahrelangen Hängepartie in der zweiteiligen Arbeitszeitverordnung Schule eine Brücke gefunden hat, in der die besonderen Anforderungen der Schulleitung neben den allgemeinen Regelungen für die Lehrkräfte stärker berücksichtigt werden. "Schulleiterinnen und Schulleiter sind nicht nur Lehrkräfte, sondern sie müssen ihre Leitungsarbeit qualifiziert ausführen können", sagt Eberhard Brandt. Darauf gehe die neue Verordnung jetzt ein. Die Verordnung lasse den Schulleitungen die notwendige Freiheit, die Leitungszeit frei und unbürokratisch einzuteilen, auch in den Ferien.
Unzufrieden ist die GEW mit der Erhöhung des Volumens der Leitungszeit. 180 Lehrerstellen werden, wie der Minister ankündigt, umgewidmet, um die "Leitungszeit" der Schulleiterinnen und Schulleiter zu erhöhen. Diese werden auf die 3.400 niedersächsischen Schulen verteilt. "Da kann bei der einzelnen Schule nicht viel ankommen", kommentiert der GEW-Landesvorsitzende. Bei einem durchschnittlichen Gymnasium soll es nach Aussagen des MK ca. 2,4 zusätzliche Stunden für die Schulleiterin, den Schulleiter geben. Die GEW werde genau prüfen, was die angekündigte Entlastung der Leitungen kleiner Schulen tatsächlich bringt. Die Bildungsgewerkschaft betrachtet es als Fortschritt, dass die Lehrkräfte-Sollstunden künftig als Berechnungsgrundlage gelten.
Die GEW kritisiert, dass die Verordnung den Ganztagsbetrieb und den Einsatz pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen und Förderschulen nicht angemessen berücksichtigt. Auch seien die massiven Kürzungen der Funktionszeiten der übrigen Schulleitungsmitglieder, die Kultusminister Busemann durchgeführt hatte, nicht korrigiert worden. "Das Thema muss bei einer weiteren Überarbeitung der Arbeitszeitordnung aufgenommen werden, denn die Leitung großer Schulen ist heute kein Einmann- oder Einfrau-Betrieb mehr", erwartet der GEW-Landesvorsitzende.
Entlastung durch Rückübertragen auf die Schulbehörde
Der Kultusminister sieht die schrittweise Aufstockung der Landesschulbehörde um 120 Stellen als Maßnahme, die auch Schulleiterinnen und Schulleiter entlastet. In der Behörde sollen zunächst alle Verträge für den Ganztag arbeitsrechtlich geprüft und entschieden werden. Es werde im MK, wie Kultusminister Althusmann berichtete, im Rahmen einer Evaluation der Eigenverantwortlichen Schule geprüft, wie die Aufgabenverteilung künftig möglichst sachgerecht weiterentwickelt werden soll.
Die GEW begrüßt diese Entscheidung in Übereinstimmung mit dem Beamtenbund und seinen angeschlossenen Verbänden. Es entlaste die Schulleiterinnen und Schulleiter, wenn aufwändige Verwaltungsaufgaben, insbesondere Personalmaßnahmen, die eine hohe spezialisierte Sachkenntnis im Arbeits- und Beamtenrecht erfordern, in der Landesschulbehörde erledigt werden. "Diese Forderung haben viele Schulleiterinnen und Schulleiter an ihre Gewerkschaft gerichtet. Jetzt haben wir endlich einen Erfolg", so Eberhard Brandt.
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