Auch private Gymnasien dürfen keine 5. und 6. Klassen führen
Nach der neunten Änderung des Schulgesetzes von 22. Juni 2005 umfassen Gymnasien ab dem 01.08.2006 nur noch die Jahrgangsstufen 7 bis 12. Die Gymnasien in Mecklenburg-Vorpommern haben dann - mit Ausnahme der Sport- und Musikgymnasien - keine Orientierungsstufe (5. und 6. Klassen) mehr. Diese Änderung der Schulstruktur soll ein längeres gemeinsames Lernen aller Schulkinder ermöglichen.
25.10.2005 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-VorpommernDie Klassen 5 und 6 werden künftig als schulartunabhängige Orientierungsstufe an den Regionalen Schulen, den integrierten und kooperativen Gesamtschulen geführt. In Ausnahmefällen kann die Orientierungsstufe auch mit einer Grundschule verbunden werden.
Dieser Änderung müssen sich die Gymnasien in freier Trägerschaft als Ersatzschulen anpassen. Auch sie dürfen ab dem kommenden Schuljahr keine Schüler in der fünften Klasse mehr aufnehmen.
Außerdem werden die Schularten Haupt- und Realschule durch die Neuordnung des Schulwesens endgültig wegfallen, so dass ab dem kommenden Schuljahr auch keine Eingangsklassen für Haupt- und Realschulen mehr gebildet werden können.
Daher müssen sich auch hier die entsprechenden Schulen in freier Trägerschaft an die geänderte Schulstruktur anpassen. Für Haupt- und Realschulen in freier Trägerschaft besteht z. B. die Möglichkeit, dass sie den Schulbetrieb als Regionale Schulen fortsetzen. Hierzu benötigen die Träger dieser Schulen eine Änderung der Betriebsgenehmigung durch das Bildungsministerium.
Keine Kommentare vorhanden