Bedeutung der Gesamtschulen gefestigt
Die SLV-GE-NRW begrüßt die heute beschlossenen Änderungen der Verfassung und des Schulgesetzes, die das Prinzip längeren gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I des nordrhein-westfälischen Schulwesens stärken und zugleich die Bedeutung der Gesamtschulen im Lande anerkennen und festigen und den zügigen weiteren Ausbau der Schulform ermöglichen.
20.10.2011 Pressemeldung Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen in Nordrhein-WestfalenDie Änderungen schaffen die Grundlage für die Umsetzung der Empfehlungen der Bildungskonferenz.
Die im Gesetzentwurf geregelten Sachverhalte erfordern allerdings zwingend eine Konkretisierung mit Hilfe nachgeordneter rechtlicher Bestimmungen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die schulpolitischen, bildungspolitischen und gesellschaftspolitischen Analysen und Empfehlungen der Bildungskonferenz wirkungslos bleiben und der aus den Empfehlungen erwachsene, im "Konsens" formulierte landespolitische Wille durch Entscheidungen der Schulträger vor Ort konterkariert werden kann.
Wenn man akzeptiert, dass das G8-Gymnasium auf absehbare Zeit eine Säule unseres Schulsystems bleiben wird, ist es umso wichtiger, den rechtlichen Rahmen für die anderen Schulformen so zu gestalten, dass diese anderen Schulformen vor Ort ein konkurrenzfähiges, dem Bildungsgang des G8-Gymnasiums ebenbürtiges Angebot vorhalten können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass insbeson-dere die Sekundarschulen und die Realschulen denselben Weg des schleichenden Niedergangs gehen, den die Hauptschulen trotz allen Engagements ihrer Kolleginnen und Kollegen bereits hinter sich haben.
Dies erfordert unter anderem, durch geeignete Rechtsverordnung festzulegen, dass die Schulträger bei der Bedarfsfeststellung im Rahmen der Schulentwick-lungsplanung zwingend erheben müssen, ob ein Bedarf nach integrierten Schulen der Sekundarstufen I und II besteht, damit - wo möglich - Gesamtschulen mit eigener gymnasialer Ober-stufe gegründet werden; die in der Bildungskonferenz konsensual formulierte Empfehlung umzusetzen, wonach es Aufgabe und Ziel jeder Schule der Sekundarstufe I ist, einmal aufgenommene Schülerinnen und Schüler unter Wahrung der Bildungsstandards mindestens bis zu einem ersten Schulabschluss der Sekundarstufe I zu führen (bzw. sie nach individuellen Förderplänen optimal zu fördern).
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