Beschluss 03/2009 des Landeselternausschusses

Der Landeselternausschuss fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf in der AV Schulplicht den Passus "Ein wichtiger Grund liegt nicht vor, wenn die Beurlaubung zur Mitwirkung an Rundfunk-, Film- oder Fernsehaufnahmen, einschließlich Werbeaufnahmen, oder an ähnlichen Veranstaltungen beantragt wird." ersatzlos zu streichen. Die Entscheidung, ob ein Schüler oder Schülerin beurlaubt werden kann, muss ausschließlich durch die betreffende Schule und unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Schülers bzw. der Schülerin getroffen werden.

15.02.2009 Berlin Pressemeldung Landeselternausschuss Berlin (LEA Berlin)

Begründung

Der Schulbesuch hat Priorität vor anderen Aktivitäten der Schulpflichtigen. Dies wurde bisher dadurch gewährleistet, dass eine Unterrichts-Freistellung von den Klassenlehrern und der Schulleitung nur genehmigt wurden, wenn sie mit der Schulsituation der Schülerin oder des Schülers vereinbar war. Darüber hinaus haben seriöse Filmproduktionsunternehmen in der Vergangenheit stets gewährleistet, dass Schüler, die vom Unterricht befreit wurden, den entsprechenden Stoff – teilweise in Kooperation mit den Lehrern, teilweise aber auch durch private Nachhilfe – nachlernen konnten. Eine extreme Regelung wie das (bundesweit einmalige) pauschale Verbot in der vorliegenden AV Schulpflicht trifft nicht nur die Produzenten, sie schneidet auch das junge Talent in der Hauptstadt von der Teilhabe am Film- und Fernsehschaffen in Deutschland ab.


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