Betreuung der Schüler bei Lehrerstreik gesichert
Für den Bereich der Grund- und Förderschulen ist eine Notdienstvereinbarung mit der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Bildungsministerium abgestimmt worden. Hiernach wird zugesichert, dass eine ausreichende Anzahl von Lehrkräften für den Notdienst zur Verfügung stehen wird, ohne eine Mindestzahl festzulegen.
01.03.2011 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-VorpommernSie werden gebeten, die betroffenen Schulleiter zu informieren, dass es ihnen obliegt, einzuschätzen, in welchem Umfang Lehrkräfte für die Bereitstellung eines Notdienstes erforderlich sind. Auf dieser Grundlage soll vor Ort selbstständig dafür Sorge getragen werden, dass der Notdienst organisiert wird.
Für die übrigen Schularten gibt es mit der GEW keine Notdienstvereinbarung. Hier werden die streikenden Lehrkräfte und die Vertreter der GEW ebenfalls gebeten, sicherzustellen, dass die Schulleiterin und Schulleiter für die Erfüllung der AufsichtspflichtSorge tragen können.Weitere Informationen erhalten die Eltern über die jeweiligen Schulleiter.
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