Bewährtes Einschulungsverfahren für Erstklässler bleibt erhalten
Schulsenator Ties Rabe hat in der Bürgerschaftsdebatte dafür geworben, das seit Jahren in Hamburg bewährte Einschulungsverfahren für die ersten Klassen beizubehalten. Ties Rabe: "Ich bin strikt dagegen, künftig bestimmte Schülergruppen bei der Einschulung zu benachteiligen. Es darf nicht sein, dass Kinder wegen des vorangegangenen Besuchs einer Vorschule oder umgekehrt wegen des Besuchs einer Kita bei der späteren Einschulung Nachteile haben. Bisher wurden beide Gruppen bei der Einschulung gleich behandelt und keiner bevorzugt – so soll es auch bleiben."
22.01.2014 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)Die Schulbehörde muss deshalb das Schulgesetz anpassen. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Das OVG hatte kritisiert, dass die vom Vorgängersenat eingeführte Einschulungspraxis und das ebenfalls vom Vorgängersenat geänderte Schulgesetz nicht zusammenpassen. Das Schulgesetz sieht eine Bevorzugung von Vorschülern gegenüber Kita-Kindern bei der Einschulung vor, in der Praxis der letzten Jahre wurden die rund 13.000 ABC-Schützen jedoch bis auf ganz wenige Ausnahmen alle gleich behandelt. Ties Rabe: "Wir müssen diesen Rechtsfehler des Vorgängersenats heilen. Wenn Gesetz und praktisches Handeln nicht zusammenpassen, muss eines geändert werden. Wir werden das Gesetz ändern und die bewährte Praxis beibehalten. Denn wir wollen Klarheit und Verlässlichkeit für Eltern, Kinder und Schulen und nicht alle paar Monate das Schulsystem auf den Kopf stellen."
Hintergrund: In Hamburg dürfen Eltern die Grundschule für ihre Kinder frei wählen. Wenn an einer Schule zu viele Kinder angemeldet werden, regelt ein faires Verfahren, welches Kind die Wunschschule besuchen kann. Vorrangig werden dann Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die aufgrund einer individuellen Notlage auf die Schule angewiesen sind (Härtefälle). Die weiteren Kriterien, die bei der Platzvergabe eine Rolle spielen, sind Geschwisterkinder an der gleichen Schule und Wohnortnähe. Im Schulgesetz ist jedoch noch ein weiteres Kriterium benannt: der Vorschulbesuch. Allerdings ist dieses Kriterium im vergangenen Jahr nur bei neun von 13.120 Erstklässlern in ganz Hamburg zum Tragen gekommen. Denn nur wenn die Schulweglänge zweier Kinder gleich ist – beispielsweise wenn beide in einem Mehrfamilienhaus wohnen - wird dasjenige Kind bevorzugt, das bereits die Vorschule der Wunschschule besucht. "Hier zeigt sich, dass die Bedeutung dieses Kriteriums in der aktuellen Debatte oft völlig falsch dargestellt wurde", so der Schulsenator. In der Praxis habe es hingegen kaum Relevanz, es zu streichen sei demnach nur folgerichtig. Ties Rabe: "Abgesehen von dieser Ausnahme im Promille-Bereich wurden weder Vorschüler noch Kita-Kinder bei der Einschulung in die erste Klasse benachteiligt. Das soll auch so bleiben."
Keine Schülergruppe soll bevorzugt werden, Vorschul- und Kita-Kinder werden gleichbehandelt
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte im Juli 2013 festgestellt, dass das 2010 geänderte Schulgesetz nicht mit dem bisher angewendeten Verfahren vereinbar ist. Das Schulgesetz fordere eine stärkere Bevorzugung der Vorschulkinder bei der Einschulung in die erste Klasse. Damit kippte das OVG die bisherige Rechtsprechung des Hamburger Verwaltungsgerichts, das noch im August 2011 befunden hatte, dass die Praxis der Schulbehörde nicht zu beanstanden sei. Der Senat hat nun schnell auf das Urteil des OVG reagiert und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das geltende Recht mit der Praxis in Einklang bringt. Für die Eltern bedeutet das den Erhalt des bekannten und bewährten Einschulungsverfahrens. Der Schulausschuss hat dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt.
Die beginnende Anmelderunde ist auf die Gesetzesänderung gut vorbereitet. Rabe: "Da sich in der Praxis nichts ändert, wissen alle Bescheid und können sich auf ein erprobtes Verfahren verlassen. Für die rund zehn Kinder unter den erwarteten 13.000 Erstklässlern, die nach der alten Regelung tatsächlich bei gleicher Schulweglänge als Vorschüler bevorzugt aufgenommen worden wären und künftig diese Bevorzugung verlieren, wird es in der nächsten Anmelderunde noch einmal eine freundliche Übergangsregelung geben."
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