Mecklenburg-Vorpommern

Bildungs- und Teilhabepaket: Zugang zur Lernförderung erleichtert

Bildungsminister Mathias Brodkorb setzt sich für einen einfacheren Zugang zur Lernförderung ein. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die entsprechenden Antragsformulare für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vereinfacht. Die Lernförderung kann Kindern und Jugendlichen, die einen Anspruch auf die Leistungen haben, bereits frühzeitig im ersten Schulhalbjahr gewährt werden.

19.04.2013 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

"Es gab in der Vergangenheit viel berechtigte Kritik an den hohen Antragshürden. Wir haben daher im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten die entsprechenden Formulare so geändert, dass nun schneller als bisher Hilfen beantragt werden können", erläuterte Bildungsminister Mathias Brodkorb.

"Durch ein einfacheres Antragsverfahren senken wir die Hürde für den Zugang zur Lernförderung, denn die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können die Chancen für Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien erhöhen. Erziehungsberechtigte können nun z. B. auch Anträge stellen, wenn die betreffenden Kinder und Jugendlichen die Lernförderung nutzen wollen, um sich auf eine Nachprüfung oder den Schulabschluss vorzubereiten", sagte Minister Brodkorb.

Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter stehen den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten für Beratungen zur Verfügung. Besonders leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern, die einen Anspruch auf die Lernförderung haben, sollen die Leistungen so früh wie möglich bescheinigt werden.

Wegen des täglichen Schulunterrichts, Ganztagsangeboten, der Zeit für Hausaufgaben und der notwendigen Freizeit darf die Lernförderung einen bestimmten Umfang nicht überschreiten. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 erhalten beispielsweise max. eine Stunde am Tag und max. drei Stunden in der Woche. Bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 12 können es bis zu drei Stunden am Tag und max. fünf Stunden in der Woche sein.
Erziehungsberechtigte erhalten das Formular "Bestätigung der Schule für die Notwendigkeit von Lernförderung" bei den zuständigen Bewilligungsbehörden.

Formular Lernförderung


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