Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave im Landtag zur Schülerbeförderung: Keine Elternbeteiligung mehr notwendig
Mit der gesetzlichen Neuregelung der Schülerbeförderung werden die Familien in Schleswig-Holsteins Kreisen finanziell entlastet. "Der Ausgleich des Landes in Höhe von 9,5 Millionen Euro an die Kreise schafft die Voraussetzung dafür, dass die Elternbeteiligung entweder gar nicht oder nur maßvoll angewendet wird", sagte Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave heute (31. Januar) im Landtag. "Ich bin sehr optimistisch, dass wir zu elternfreundlichen Regelungen in allen Kreisen Schleswig-Holsteins kommen werden."
01.02.2008 Schleswig-Holstein Pressemeldung Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-HolsteinIm Schulgesetz wird aus der obligatorischen Elternbeteiligung von bis zu 30 Prozent eine "Kann-Regelung" ohne prozentuale Vorgabe. Die Kreise entscheiden selbst, ob und in welcher Höhe sie dieses Instrument nutzen. "Die Beteiligung der Eltern darf aber nicht unangemessen hoch sein", sagte Erdsiek-Rave. Quoten von 50 Prozent und mehr schließe das Gesetz von vorne herein aus. Durch das finanzielle Engagement des Landes seien die Kreise sogar in der Lage, ganz auf die Elternbeiträge zu verzichten. "Wir gehen davon aus, dass der Regelfall die Nicht-Beteiligung der Eltern sein wird."
Keine Kommentare vorhanden