Datenschutz in der Schule

Wie verhält es sich eigentlich mit dem Datenschutz in der Schule? Dürfen Ergebnisse von Leistungskontrollen vor der Klasse bekannt gegeben werden oder nicht? Diese Frage geht häufig beim Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit und beim Bildungsministerium ein.

23.11.2006 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Dazu sagte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Karsten Neumann: "Die Frage kann nur beantwortet werden, wenn das Recht der Schüler auf informationelle Selbstbestimmung und der pädagogische Auftrag der Lehrer gegeneinander abgewogen werden. Überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ist von der Bekanntgabe der Leistung eines Schülers vor der Klasse abzusehen. Sind die pädagogischen Aufgaben allerdings stärker zu gewichten, ist es selbstverständlich zulässig, das Ergebnis einer Leistung mitzuteilen."

Zum besseren Verständnis der unter Umständen doch komplexen Frage hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Hinweise herausgegeben und im Internet unter http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/informat/infoblae/leistung.html veröffentlicht.

Auch auf der Homepage des Bildungsministeriums kann man die Informationen unter http://www.kultus-mv.de nachlesen.

Sie sollen dazu beitragen, dass datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten und Eltern erforderliche Informationen von der Schule erhalten können. Die Hinweise sind mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt. Interessenvertretungen, wie beispielsweise der Landeselternrat und der LandesschülerInnenrat hatten Gelegenheit, Anregungen zu geben, die berücksichtigt worden sind.


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