Einheitskleidung ist keine Einheitslösung
"Die von Justizministerin Brigitte Zypries angefachte Diskussion über einheitliche Schulkleidung ist keineswegs neu, sondern taucht in regelmäßigen Abständen immer wieder auf", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW). "Einheitliche Schulkleidung wird aber das Problem der Burkas in Schulen nicht lösen."
08.05.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRWWenn eine Schule sich im Rahmen der von der Politik angestrebten größeren Eigenverantwortlichkeit nach Absprache mit Eltern und Schülern entscheidet, einheitliche Schulkleidung als eine Art Schulversuch einzuführen, hat sie die Möglichkeit, das zu tun. Allerdings sollte das nicht gegen den Willen der Beteiligten passieren. Es geht dabei aber nicht um Schuluniformen, sondern um einheitliche Sweatshirts oder T-Shirts, die mit dem Logo der Schule bedruckt sein können.
"In der momentanen Diskussion über dieses Thema werden aber unterschiedliche Aspekte miteinander vermischt", so Beckmann weiter. "Einerseits soll es darum gehen, dem Markenfetischismus von Jugendlichen entgegenzuwirken, andererseits soll das Einführen einheitlicher Schulkleidung zwangsläufig dazu führen, dass muslimische Mädchen auf die Burka verzichten. Als Mittel gegen die Burka ist die Einführung einheitlicher Kleidung aber kein effektiver Schritt."
Bei der Diskussion über das Tragen von Burkas in der Schule geht es darum, dass die Kommunikation zwischen Lehrern und Schülerinnen zumindest stark dadurch erschwert wird, dass die Schülerinnen ihr Gesicht verbergen. Darüber hinaus ist die Burka ein Kleidungsstück, das die Bewegungsfreiheit von Mädchen stark einengt. Schule hat aber den Auftrag, junge Menschen zur Freiheit zu erziehen. Sie muss darüber hinaus klare Zeichen gegen die Diskriminierung und Einschränkung von Mädchen und Frauen setzen. Aus diesen Gründen kann eine Burka in der Schule nicht akzeptiert werden.
"Wenn aber über einheitliche Kleidung für alle Schülerinnen und Schüler nachgedacht wird, um soziale Unterschiede nicht an der Kleidung sichtbar werden zu lassen, dann sollte auch darüber nachgedacht werden, dass das Anschaffen dieser Kleidung für die Eltern ein zusätzlicher Kostenaufwand bedeuten würde", so Beckmann abschließend. " Für ALG II- oder Sozialhilfeempfänger könnte das zum Problem werden, da auf sie schon durch die Änderung des Lernmittelfreiheitsgesetzes zusätzliche Kosten für Lehrmaterialen zukommen. Eine Schule, die sich für das Einführen einheitlicher Schulkleidung entscheidet, sollte das im Blick behalten und dafür eine Lösung suchen."
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