Erneute Ohrfeige für das Schulministerium
Oberverwaltungsgericht Münster stellt klar, dass Lehrer Anspruch auf Reisekostenvergütung für die Teilnahme an Klassenfahrten haben.
14.11.2012 Pressemeldung lehrer nrwNach dem Bundesarbeitsgericht hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster dem NRW-Schulministerium bescheinigt, dass es rechtswidrig ist, Lehrkräfte bei Klassenfahrten zum Verzicht auf die ihnen zustehende Reisekostenerstattung zu zwingen. Entsprechende Verzichtserklärungen sind in der Vergangenheit auf Druck der Landesbehörden tausendfach von Lehrkräften unter-schrieben worden. Diese Verwaltungspraxis ist unzulässig.
"Das Urteil des OVG Münster ist für das Ministerium die zweite Ohrfeige innerhalb eines Monats", kommentiert Brigitte Balbach, Vorsitzende von lehrer nrw, den Richterspruch. "Nun sollte endgültig klar sein, dass das Land allen Lehrkräften die Kosten für Klassenfahrten in Zukunft voll erstatten muss. Ministerin Sylvia Löhrmann ist aufgefordert, eine faire Lösung zu finden – und zwar sowohl für tarifbeschäftigte als auch für beamtete Lehrerinnen und Lehrer."
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