Genug angespart! Arbeitszeitkonten-Rückgabe jetzt!
Die Absicht der Landesregierung, die vereinbarte Rückzahlung der Zwangsmehrarbeitsstunden im Rahmen des Arbeitszeitkontos einseitig in weite Ferne zu verschieben, ist und bleibt ein eklatanter Vertrauensbruch. Nach den zurückliegenden Betrügereien vergangener Landesregierungen (Streichung der zeitlichen Begrenzung der Arbeitszeiterhöhung für die "faulen Säcke" in den neunziger Jahren, plötzliches Vorziehen der Versorgungsabschlagsregelungen um die Jahrtausendwende, Einschränkung der Altersteilzeit vor 5 Jahren…) ist dieses Ansinnen das "i-Tüpfelchen".
25.04.2008 Niedersachsen Pressemeldung Verband Reale BildungSicher hat die massive Reaktion sowohl in den Kollegien vor Ort als auch der Verbandsspitzen (siehe Pressemitteilungen des VDR vom 16. und 20. April) dazu geführt, dass die FDP nach kurzer Zeit den Kabinettsbeschluss in Frage stellte, und der Ministerpräsident ins Nachdenken geriet. Das reicht jedoch nicht! Unsere grundsätzliche Forderung bleibt:
Rücknahme des unseligen Verordnungsentwurfs!
Die Arbeitszeitkonten sind – wenn von der Lehrkraft so gewünscht – nach 10 Jahren einzulösen, ohne Wenn und Aber. Vertrauensschutz darf nicht zu einer leeren Worthülse werden. Jede Lehrkraft muss selbst entscheiden können, wie und wann sie die Rückzahlung vornehmen möchte. Das kann der Ausgleich zum Ende der Dienstzeit sein, muss es aber nicht sein. Das könnte eventuell auch eine angemessene Bezahlung der geleisteten Mehrarbeit sein – wenn es denn von der Lehrkraft so gewünscht wird.
Wir lassen uns dieses Vorgehen der Landesregierung nicht gefallen, wir wehren uns! Deshalb werden wir zusammen mit allen Lehrerverbänden im dbb und der GEW gemeinsam dagegen demonstrieren. Bitte merken Sie sich schon jetzt den Termin:
Großkundgebung für die Rücknahme der geplanten Änderungen zum Arbeitszeitkontos am 8. Mai 2008 in Hannover, 14 Uhr vor dem Kultusministerium, 16 Uhr am Landtag.
Zeigen wir gemeinsam der Landesregierung unseren Missmut! Weitere Informationen folgen.
Grundsätzlich gilt natürlich für alle VDR-Mitglieder: Wir werden Ihnen – wenn erforderlich – bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen mit Musteranträgen bis hin zur Rechtsschutzgewährung zur Seite stehen.
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