Gericht bestätigt Bildungsministerium korrekte Entscheidung zum Schulstandort Zurow

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Klage der Gemeinde Zurow (Kreis Nordwestmecklenburg) gegen das Bildungsministerium, das die Einrichtung einer untermaßigen ersten Klasse zum Erhalt der Grundschule des Ortes nicht genehmigt hat, abgelehnt.

12.07.2006 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Damit hat das Gericht nach Warin (die Stadt klagte wegen der Schließung der Regionalschule auf Grund der wiederholt zu geringen Schülerzahlen in der 5. Klasse) nun auch in Zurow erneut das korrekte Vorgehen des Bildungsministeriums bei der Umsetzung des Schul-gesetzes des Landes bestätigt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Festlegung der Schülermindestzahlen bindend ist und keine Gründe für eine Ausnahme vorliegen.


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