Gesetzentwurf ist noch immer unausgegoren
"Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif – das muss der Landesregierung endlich klar werden", sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW, "dennoch hat sie es mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention versäumt, verlässliche und ausreichende Rahmenbedingungen zu schaffen."
24.04.2013 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRWAußerdem fehle im 9. Schulrechtsänderungsgesetz weiterhin ein Stufenplan, wie die Inklusion (das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht-behinderten Kindern) erfolgreich an die Schulen gebracht werden soll. "Bisher ist von Verlässlichkeit nichts zu sehen – diese ist aber dringend nötig, wenn alle Kinder zu Gewinnern der Inklusion werden sollen", appelliert Beckmann. Deswegen sei es nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung keine verbindliche Zeitschiene aufführt, die die einzelnen Schritte bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen inklusiven Platz in einer Regelschule (Schuljahr 2014/2015) deutlich aufzeigt. "Nur wenn wir sehen, wann was mit welchen Ressourcen passieren soll, bekommen Kinder, Eltern und Lehrer die Planungssicherheit, die sie brauchen", so Beckmann, "Zur Verlässlichkeit gehört auch eine umfassende Kostenschätzung."
Außerdem müsse die Landesregierung ihre Personalanforderungen erneut überdenken: "2.000 Lehrer mehr bis 2017 – das ist ganz schön sportlich", befürchtet Beckmann, "nach unseren Berechnungen reicht die angegebene Zahl bei weitem nicht aus, um das Projekt zum Gelingen zu bringen." Die personellen Anforderungen seien mit der ´Sonderpädagogischen Nachqualifikation`, die seitens des Landes läuft, allein nicht zu stemmen.
Auch die heute vorgestellte Allensbach-Studie mache deutlich, dass die Realität noch weit davon entfernt ist, Inklusion erfolgreich an die Schulen zu bringen, stellt Beckmann klar: "Die Lehrer merken jeden Tag aufs Neue, dass es Nachholbedarf bei Fortbildungen gibt und dass die räumlichen Gegebenheiten an den Schulen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht gerecht werden."
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