GEW begrüßt Auflösung der Beförderungssperre für Schulleiter
Schulleiterinnen und Schulleiter, die bislang von einer Beförderungssperre betroffen waren, werden noch in diesem Monat befördert und auf Lebenszeit ernannt. Auch ihre Kollegen, die sich noch in einer Schulleitungsposition auf Zeit befinden, werden jetzt auf Lebenszeit ernannt. Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung der sechs- bzw. neunmonatigen Probezeit.
10.09.2008 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung GEW Nordrhein-WestfalenDie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte die Entscheidung der Landesregierung, die damit die Konsequenz aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zog und per Erlass die Rechtslage für die Schulen neu geregelt hat.
"Gewerkschaftlicher Rechtsschutz und die politische Initiative der GEW haben dazu beigetragen, dass die Betroffenen endlich zu ihrem Recht gekommen sind", erklärte GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber heute in Essen. Hintergrund sind zwei erfolgreiche von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft initiierte Gerichtsverfahren, in denen von der GEW vertretene Schulleiter/innen ihre Beförderung und die Verbeamtung auf Lebenszeit erstritten hatten.
Die Beförderungssperre für Schulleitungen war zwar mit Erlass vom 17. Juni 2008 aufgehoben worden, die entsprechenden Beförderungen der Lehrkräfte in ihrer neuen Leitungsposition war allerdings ausgeblieben. Erforderlich dafür war dafür eine Rechtsgrundlage, die durch Entscheid des Bundesverfassungsgerichts unvermeidlich geworden war und die durch Beschluss des Landeskabinetts am 9.9. geschaffen wurde. Demnach soll Beamtinnen und Beamten in einer Führungsfunktion gemäß ƒ 25b Landesbeamtengesetz NRW (Abs. 7) das Amt des höheren Dienstes nach einer neunmonatigen und des gehobenen Dienstes nach einer sechsmonatigen Bewährungsphase auf Lebenszeit übertragen werden.
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