GEW: Land muss Kosten für Schulbücher tragen, die Lehrkräfte für ihren Unterricht benötigen!
Als einen unhaltbaren Zustand bezeichnete es der stellvertretende niedersächsische GEW-Vorsitzende Michael Strohschein, dass niedersächsischen Lehrkräften immer noch abverlangt werde, die für ihren Unterricht benötigten Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien selbst zu bezahlen.
31.08.2007 Niedersachsen Pressemeldung GEW NiedersachsenStrohschein forderte das Land Niedersachsen auf, umgehend Konsequenzen aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen zu ziehen. Dieses hatte mit Beschluss vom 25. Oktober 2006 – 6 B 1880/06 – grundsätzlich entschieden, dass Lehrkräfte nicht verpflichtet werden können, Schulbücher aus eigenen Mitteln anzuschaffen. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Standpunkt vertreten, dass die Lehrkräfte in früheren Zeiten von den Schulbuchverlagen die Bücher kostenlos gestellt bekommen hätten, es also niemals eine Verpflichtung des Dienstherrn/Arbeitgebers der Lehrkräfte gegeben habe, Schulbücher zu stellen. Dieser Auffassung trat das OVG mit seiner Entscheidung, die unanfechtbar ist, entgegen und verurteilte das Land zur Zahlung der Schulbücher.
Strohschein: "Es kann nicht sein, dass Lehrkräfte noch Geld mitbringen müssen, um arbeiten zu können. Wie anderen Beschäftigten muss auch ihnen ihr Handwerkszeug vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden."
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