Häusliches Arbeitszimmer für Lehrer - Steueränderungsgesetz 2007 verfassungswidrig

"Das Steueränderungsgesetz 2007 ist in seiner derzeit vorgesehenen Form verfassungswidrig." Zu diesem Urteil kommt Dr. Christoph Görisch von der Universität Münster in seinem Rechtsgutachten. Der Bundesvorsitzende des Bundesverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS), Berthold Gehlert, begrüßte diese deutliche Warnung an den Gesetzgeber. Die Studie hat der BLBS zusammen mit anderen im Deutschen Lehrerverband (DL) zusammengeschlossenen Lehrerverbänden in Auftrag gegeben.

27.03.2007 Pressemeldung Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen e.V. (BLBS)

"Wir engagieren uns in hohem Maß für unsere Mitglieder und freuen uns, dass wir nach der Plakataktion unter dem Motto ´Häusliches Arbeitszimmer - Denn sie wissen nicht, was wir tun!´ mit diesem Gutachten Vorarbeit für Musterklagen, die der Deutsche Beamtenbund (dbb) unterstützen will geleistet haben. Im Kampf um die Beibehaltung der alten Regelung stellt das Rechtsgutachten einen weiteren Meilenstein dar."

Steueränderungsgesetz, wirksam seit 01. Januar 2007

Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber hatte eine wichtige Gesetzesänderung vorgenommen, die ab 01. Januar 2007 gilt. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer wird weiter eingeschränkt. Kosten sind nur noch absetzbar, wenn die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Mit dieser Neuregelung entfällt insbesondere für Lehrer die Möglichkeit des steuerlichen Abzugs, obwohl es in der Praxis zwingend notwendig ist, die beruflich veranlasste Tätigkeit im erheblichen Umfang auch im häuslichen Arbeitszimmer auszuführen.
Der Dienstherr geht jedenfalls wie selbstverständlich davon aus!


Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden