Hessen

Henzler: "Grüne und GEW stellen Inhalte der neuen Verordnung zur Inklusion bewusst falsch dar."

Kultusministerin Dorothea Henzler hat die Äußerungen von Bündnis 90/Die Grünen und GEW zum Entwurf des Ministeriums zur "Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen" mit Verwunderung zur Kenntnis genommen.

27.10.2011 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

"Vieles wurde in der Pressekonferenz von Bündnis 90/Die Grünen und GEW falsch dargestellt. Wir haben die Verbände von Anfang an eng mit eingebunden und sogar dem Wunsch der GEW entsprochen, das Beteiligungsverfahren zeitlich auszudehnen. Es ist mir schleierhaft, wir man von Seiten der GEW nun behaupten kann, das Kultusministerium hätte die Erarbeitung verzögert."

Entgegen der Äußerung von Johannes Batton werde natürlich weiterhin die Möglichkeit eröffnet, die Klasse zu verkleinern. "Ein kompletter Verzicht dieser Möglichkeit, wie von Grünen und GEW behauptet, ist weder aus dem Verordnungsentwurf noch aus anderen Quellen heraus zu erschließen", sagte Henzler. Die Entscheidung, die Klassenhöchstgrenzen nicht mehr gesetzlich festzulegen, habe man aber ganz bewusst getroffen. Die flexible Handhabung der Lehrerstundenzuteilung zu einzelnen Klassen werde sogar eher möglich bis hin zu einer Doppelbesetzung. "Die Stunden dienen nicht mehr alleine einzelnen Schülern, sondern stärken den Unterricht der ganzen Klasse, denn inklusiver Unterricht nimmt die vielfältigen Lernausgangslagen aller Schülerinnen und Schüler in den Blick und begegnet ihnen mit zusätzlicher individueller Förderung." Sei eine kleinere Klasse aufgrund der Behinderung einer Schülerin oder eines Schülers erforderlich, werde individuell geprüft und schulbezogen vor Ort entschieden. "Dies ist eine sinnvolle, vernünftige und verantwortungsvolle Bündelung und Optimierung von Ressourcen, die im Übrigen auch vom Hessischen Rechnungshof gefordert wurde."

"Auch gibt es keine Regelung im Verordnungsentwurf, dass erst ab der 2. Klasse ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung festgestellt werden darf", so die Ministerin. Vielmehr gehe es darum, die Schule in ihrem Förderbemühen zu unterstützen. Dazu würde eine Reihe von vorbeugenden Maßnahmen, von der Beratung über den Nachteilsausgleich bis hin zur individuellen, zusätzlichen Förderung, vorgeschaltet.

In der Verordnung, so Henzler, stehe mit Absicht nicht die Frage nach der Stundenzahl, sondern die Förderung im Mittelpunkt. Die Regelung sehe deshalb keine vier Stunden pro Schüler vor, sondern eine Lehrerstelle für sieben Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. "Dadurch wird es der Schule selbst möglich, flexibler mit den Ressourcen umzugehen und zeitweise oder auf Dauer eine Schülerin oder einen Schüler intensiver in seiner Lerngruppe zu unterstützen", sagte die Ministerin.

"Bisherige Maßnahmen der ambulanten und präventiven Arbeit der sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren werden mit bisherigen Maßnahmen des gemeinsamen Unterrichts verzahnt. Der Fokus des inklusiven Unterrichts wird sehr viel stärker auf die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern gerichtet sein. Unser Blick wendet sich von der bloßen Anzahl statisch festgelegter Förderschullehrerstunden pro Schüler auf eine zusätzliche personelle Ausstattung einer Schule oder einer Klasse", sagte Henzler.


Weiterführende Links

  • Echo online: Inklusion: GEW und Grüne sehen „radikale Sparwut“

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