Schuljahresbeginn

Hessens Schulen haben so viele Lehrkräfte wie noch nie – für individuelle Förderung, Qualität und Freiheit

Für etwa 50.000 hessische Schulanfängerinnen und Schulanfänger an öffentlichen Schulen beginnt mit der Einschulung in der kommenden Woche ein neuer Lebensabschnitt. "Wir heißen die Erstklässler ganz herzlich in der Schule willkommen und wünschen allen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Lehrerinnen und Lehrern ein erfolgreiches Schuljahr", begrüßte sie die Hessische Kultusministerin Nicola Beer.

14.08.2013 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Mehr Lehrkräfte trotz weniger Schülerinnen und Schülern

In diesem Schuljahr besuchen rund 778.000 Schülerinnen und Schüler die 1.710 öffentlichen allgemeinbildenden, 118 beruflichen und 19 Schulen für Erwachsene. Das sind rund 11.000 weniger Schülerinnen und Schüler als im vergangenen Schuljahr. Trotz sinkender Schülerzahlen steigt die Zahl der Lehrkräfte. Lehrerzuweisung und Unterrichtsversorgung bei 105 Prozent im Landesschnitt

Nicola Beer: "Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 wird es an Hessens Schulen weitere neue Lehrerstellen geben, so dass im Landesschnitt die Unterrichtsversorgung bei durchschnittlich 105 Prozent liegt. Neben der Wiederbesetzung der vorhandenen Stellen wurden zusätzlich 200 neue Stellen geschaffen und damit insgesamt 2.500 zusätzliche Stellen in dieser Legislaturperiode".

Allen Schulen, ganz gleich welcher Schulform, werden ab diesem Schuljahr mehr Unterrichtsstunden zugewiesen. Im letzten Schuljahr lag die Lehrerzuweisung noch bei 101 Prozent. Dieses Schuljahr erhalten alle Schulen eine mindestens 104-prozentige Unterrichtsversorgung, alle Selbstständigen Schulen eine mindestens 105-prozentige Unterrichtsversorgung. Dies gilt auch für jene Schulen, die in der Vergangenheit bereits an verschiedenen Landesprogrammen wie etwa MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), bilingualem Unterricht, Sport oder Musik bzw. Kunst teilgenommen haben. Auch diese Schulen bekommen eine höhere Lehrerzuweisung und können somit ihre Schwerpunkte weiter ausbauen oder neue Akzente setzen.

Nicola Beer weiter: "Noch nie gab es in Hessen eine höhere Unterrichtsversorgung, noch nie hat eine Landesregierung so viel in Bildung und damit in die Zukunft unserer Kinder investiert. Damit haben wir das zentrale bildungspolitische Versprechen der schwarz-gelben Koalition eingelöst". Sozialindex eingeführt

In diesem Schuljahr werden zudem 300 Stellen über einen Sozialindex auf die Schulen in Hessen verteilt, die im Landesvergleich unter besonders schwierigen sozialen Bedingungen arbeiten. Hinzu kommt die spezielle Deutschförderung, insbesondere für Migrantenkinder. Somit steigt die Lehrerzuweisung je nach Schule auf bis zu 144 Prozent. Der Sozialindex ermöglicht bessere Startchancen für Schülerinnen und Schüler aus sozial schwierigen Verhältnissen.

"Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass wir einen Nachteilsausgleich für Schulen schaffen, die sich aufgrund ihres Umfelds bzw. ihrer Schülerschaft besonderen pädagogischen Herausforderungen stellen müssen. Also weg vom "Gießkannenprinzip" und hin zu mehr individueller Förderung", sagte Nicola Beer. Mehr individuelle Förderung

Mit den zusätzlichen Lehrerstunden können die Schulen ihre Schülerinnen und Schüler z. B. über folgende Maßnahmen verstärkt individuell fördern:

  • besondere pädagogische Methoden und Sozialformen im Unterricht
  • zusätzliche Betreuungsangebote
  • Hausaufgabenhilfe und Schülerberatung
  • Förderunterricht (z. B. in Mathematik oder Deutsch)
  • Einrichtung kleinerer Lerngruppen
  • Öffnung der Schule (z. B. Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen wie Sport- und anderen Vereinen, Kunst- und Musikschulen, kommunalen und kirchlichen Einrichtungen, Trägern der beruflichen Weiterbildung)
  • präventive Maßnahmen (z. B. Zusammenarbeit mit Jugendämtern)
  • Elternarbeit / aufsuchende Elternarbeit
  • Bildung von multiprofessionellen Teams

Unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung an allen hessischen Schulen

Vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer erhalten alle hessischen Schulen im Schuljahr 2013/14 die Möglichkeit, eine unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung für ihre Schülerinnen und Schüler anzubieten. Mit ihrer individuellen Konzeption der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung können Schulen den Lebens- und Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler durch den gezielten Einsatz von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen noch besser gerecht werden. Unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung stellt ein eigenständiges Angebot in der Schule dar, mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler zu fördern, die im Vor- und Nachmittagsbereich besonderer Zuwendung bedürfen. Die Angebote umfassen beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Beratungsangebote in individuellen Problemsituationen, z. B. bei Lernschwierigkeiten, Internetsucht, Konflikten im Elternhaus oder zur Vermeidung von Bildungsbenachteiligung
  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Projekte mit Schulklassen, beispielsweise zu Gewaltprävention, gegen Mobbing, zum Training sozialer Kompetenzen
  • Innerschulische und außerschulische Vernetzung, beispielsweise bei der Zusammenarbeit mit Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern der freien Jugendhilfe oder anderen Bildungsinstitutionen

Die unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung ersetzt nicht die soziale Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem SGB VIII, sondern ergänzt und vernetzt diese Bereiche. "Mit diesem Konzept der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung gibt es in Hessen erstmalig die Möglichkeit, flächendeckend das zu organisieren, was in der Öffentlichkeit unter dem Oberbegriff ´Schulsozialarbeit` diskutiert wird", betonte die Hessische Kultusministerin.

Mobile Vertretungsreserve verdoppelt

Bei Elternzeit oder längeren Erkrankungen von Lehrkräften kommen Vertretungslehrerinnen und -lehrer zum Einsatz. Um diese möglichst schnell und über den gesamten Vertretungszeitraum einsetzen zu können, wurde die mobile Vertretungsreserve auf über 300 Lehrkräfte verdoppelt. Durch die Einstellung von vollständig ausgebildeten Lehrkräften in das Beamtenverhältnis werden Unterrichtsqualität und -kontinuität gesichert.

Ausbau der Ganztagsangebote

Zum Schuljahr 2013/14 steigt die Gesamtzahl der hessischen Schulen mit einem Ganztagsangebot auf insgesamt 917 und damit auf über 50 Prozent der Schulen. Damit besteht für 77 Prozent der hessischen Schülerinnen und Schüler ein Ganztagsangebot an ihrer Schule in einem der drei Profile.

"Die hessische Landesregierung wird den Ausbau des Ganztagsangebots in Hessen fortsetzen. Hierzu werden auch weiterhin 115 Lehrerstellen pro Schuljahr aufgestockt. Der Forderung nach einer gebundenen Ganztagsschule für alle erteilen wir eine klare Absage. Die gebundene Ganztagsschule für alle Schülerinnen und Schüler bedeutet jeden Tag Pflichtunterricht bis 16.00 Uhr. Da bleibt keine Zeit für spontane Besuche bei der Oma, für Aktivitäten bei der freiwilligen Feuerwehr, in der Kirchengemeinde, im Sport- oder Musikverein. Eine ´Zwangsganztagsschule` für alle wird es daher mit uns nicht geben. Wir geben nicht zentral vor, wie sich das Angebot entwickeln soll, sondern bauen bedarfsgerecht zusammen mit den Schulträgern, also Städten und Landkreisen, aus", sagte die Ministerin.

Hessens Schulen werden immer selbstständiger

Ziel der Landesregierung ist die Stärkung der Selbstständigkeit von Schulen. Um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler noch besser eingehen und ihr individuelles Profil entwickeln zu können, brauchen Schulen mehr Handlungsfreiheiten. Die Bewirtschaftung eines eigenen Budgets ist elementarer Bestandteil von Selbstständigkeit. Knapp 71 Prozent aller hessischen Schulen nutzen mittlerweile die Vorteile der Bewirtschaftung eines Kleinen Schulbudgets und 75 Schulen aller Schulformen haben sich zu Selbstständigen Schulen entwickelt. Diese Entwicklung treiben wir weiter voran. Mehr Wahlfreiheit für den gymnasialen Bereich

Zu diesem Schuljahr haben Gymnasien, neben der bereits bestehenden Wahlfreiheit für Kooperative Gesamtschulen, erstmals die Möglichkeit, den gymnasialen Bildungsgang in acht (G8) oder neun Jahren (G9) anzubieten. Damit hat die Landesregierung den Wunsch vieler Eltern aufgegriffen, zwischen diesen beiden Organisationsformen an klassischen Gymnasien wählen zu können. Um ideal auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren zu können, wurde zudem die Option des Schulversuchs geschaffen, der es ermöglicht, G8 und G9 parallel an einer Schule einzurichten. In diesem Schuljahr wird G8 an 86 und G9 an 124 Gymnasien bzw. Kooperativen Gesamtschulen angeboten. 11 Schulen nehmen am Schulversuch teil. Bis zum 1.9.2013 können sich weitere Schulen für den Schulversuch zum 1.8.2014 bewerben.

"G8 bringt gute Ergebnisse, das bestätigen Leistungsvergleiche, die durchschnittlich bessere Abiturnote, aber auch eine unverändert hohe Bereitschaft von G8-Schülerinnen und Schülern, sich in Sport- und sonstigen Vereinen zu engagieren", so Nicola Beer.

Inklusiver Unterricht nimmt weiter zu

Die Anzahl der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen konnte deutlich erhöht werden. Im vergangenen Schuljahr 2012/13 wurden 6.336 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in allgemeinen Schulen beschult. Darüber hinaus wurden rund 22.000 Schülerinnen und Schüler durch Beratungs- und Förderzentren im Rahmen von vorbeugenden Maßnahmen an allgemeinen Schulen beraten und gefördert – ganz ohne formale Feststellungen.

Beer: "In diesem Schuljahr erhöht das Land die Förderschullehrerstellen zur sonderpädagogischen Unterstützung in den allgemeinen Schulen auf rund 1.650. Wir werden diese Zahl auch in den nächsten Schuljahren kontinuierlich steigern, jährlich um mindestens 40 zusätzliche Stellen".

Um flächendeckend inklusive Strukturen im allgemeinen Schulsystem zu schaffen, werden verschiedene Regionen in Hessen als Modellregionen "Inklusive Bildung" eingerichtet. Bereits seit Februar setzt die Stadt Wiesbaden den Ausbau des Inklusiven Unterrichts als Schwerpunkt in der Schulentwicklung. In diesem Schuljahr folgt der Hochtaunuskreis als erster Flächenkreis. Die Erkenntnisse und Erfahrungen der Modellregionen werden beispielgebend für andere Städte und Landkreise und somit für die landesweite Umsetzung Inklusiven Unterrichts sein.

"Die Umsetzung und die Entwicklung inklusiver Strukturen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die nicht erst am Schultor beginnen oder enden. Das zentrale Ziel dieses Entwicklungsprozesses ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen die gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Dabei hat der schulische Bereich sicherlich eine richtungsweisende Vorreiterrolle, die wir verantwortungsbewusst annehmen. Auch widmen wir den Übergängen von Primarstufe zu weiterführender Schule und von Schule in Ausbildung bzw. Beruf verstärkt unsere Aufmerksamkeit. Beim Thema Inklusion müssen wir alle mitnehmen, auch die Schülerinnen und Schüler ohne Beeinträchtigung und Behinderung sowie deren Eltern und die Kollegien. Eine Hauruckinklusion wäre zum Scheitern verurteilt", so Beer. Start des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts an 27 hessischen Grundschulen im Schuljahr 2013/14 – auf Basis des Grundgesetzes, in deutscher Sprache, durch staatliche Lehrkräfte

Hessen ist das erste Bundesland, das den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes einführt. An 27 Schulen in 29 Klassen werden über 440 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.

"Damit haben wir ein entscheidendes Zeichen gesetzt und sind gespannt auf die Erfahrungswerte in den kommenden Jahren. Der verfassungsrechtliche Anspruch gemäß unserem Grundgesetz ist Ausdruck von Freiheit und Vielfalt in unserer Gesellschaft. Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht hat ebenfalls eine bedeutende integrationspolitische Dimension. Religions- oder Ethikunterricht soll den Schülerinnen und Schülern helfen, sich in einer Vielfalt möglicher Lebensentwürfe zurechtzufinden und eine eigene Identität zu entwickeln, die Fragen religiöser Orientierung sowie ethische Urteilsfähigkeit einschließt", sagte die Hessische Kultusministerin.

Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht ist seinem Wesen nach eine staatliche Veranstaltung wie jedes andere Unterrichtsfach auch. Dies gilt unabhängig davon, für welche Konfession der Religionsunterricht eingerichtet ist. Er wird als ordentliches Lehrfach in staatlicher Verantwortung, d. h. nach staatlichen Curricula, in deutscher Sprache und grundsätzlich durch staatliche Lehrkräfte erteilt.

Vielen Dank und einen guten Schuljahresbeginn

"Zum neuen Schuljahr haben die hessischen Schulen so viele Lehrkräfte und Freiheiten wie noch nie. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sie noch qualitätsvollere und passgenauere Schulkonzepte entwickeln, um ihre Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu fördern. Unsere Schulen, die Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern sowie die Lehrkräfte können auf Kontinuität und Verlässlichkeit zählen", unterstrich Nicola Beer.

"Mein Dank gilt allen Lehrerinnen und Lehrern, Mitgliedern der Schulleitungen und der Schulgemeinden sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des neu geschaffenen Landesschulamts, insbesondere den Staatlichen Schulämtern für die hervorragende Vorbereitung des kommenden Schuljahres. Unsere neuen Lehrerinnen und Lehrer heiße ich an Hessens Schulen ganz herzlich willkommen. Ihnen allen und den Schülerinnen und Schülern wünsche ich einen guten Schuljahresbeginn sowie ein spannendes und erfolgreiches Schuljahr!", sagte Kultusministerin Beer.


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