VBE:

Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif

"Damit Inklusion gelingen kann, müssen die Rahmenbedingungen stimmen", sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW. Diese Rahmenbedingungen würden jedoch durch den [neuen Gesetzentwurf](http://bildungsklick.de/pm/87206/kabinett-beschliesst-gesetzentwurf-zur-inklusion/) immer noch nicht hinreichend geschaffen, so Beckmann, "viele Fragen bleiben offen. Wir erwarten, dass die Beratungen im Parlament weitere Klarheit bringen!"

19.03.2013 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

So fehle z. B. weiterhin ein verlässlicher Stufenplan, der Inklusion (das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht-behinderten Kindern) erfolgreich an die Schulen bringt. "Nur eine verbindliche Zeitschiene mit der entsprechenden notwendigen Ressourcenzuteilung führt dazu, dass Sicherheit entsteht – für Kinder, Eltern und Schulen", macht Beckmann klar.

Außerdem müssten die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Lehrerinnen und Lehrer noch stärker in den Fokus der Bemühungen rücken. "Allein mit der ´Sonderpädagogischen Nachqualifikation`, die jetzt läuft, ist es nicht getan", so Beckmann, "insgesamt brauchen wir nach VBE-Berechnungen mindestens 7.000 weitere Sonderpädagogen."

Auch die Multiprofessionalität müsse deutlicher ins Gesetz geschrieben werden: "Es kann nicht jeder alles können – aber an jeder Schule muss es ein Team geben, in dem sämtliche Disziplinen, die für Inklusion gebraucht werden, vorgehalten werden können. Nur ein breites Kenntnis-Spektrum und das Zusammenspiel verschiedener Professionen garantieren eine bestmögliche Bildung der Kinder", macht Beckmann klar. Der VBE hält im Sinne der Kinder eine Doppelbesetzung in allen inklusiv unterrichtenden Klassen für unverzichtbar.

Zudem sei eine Klassengröße von maximal 24 Kindern dringend nötig: "Behinderte Kinder müssen dabei doppelt zählen und so zu einer kleineren Klasse führen. Nur dann ist individuelle Förderung für alle Kinder möglich", so Beckmann. Beckmann abschließend: "Positiv ist, dass die Landesregierung erkannt hat, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nur mit Augenmaß möglich ist, wenn man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten will."


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