Schleswig-Holstein

IVL zur Methodenfreiheit: Klares Bekenntnis der Ministerin wird als Garantie auch für den Sekundarbereich gewertet

Anlässlich der gestrigen Befassung (9.Januar) des Bildungsausschusses des Landtags mit der Methode "Schreiben nach Gehör" in der Grundschule sagte Bildungsministerin Prof. Waltraud Wende wörtlich: "Wir wollen keinesfalls die Methodenfreiheit der Lehrkräfte einschränken. Da will und wird die Politik nicht hineinreden."

10.01.2014 Pressemeldung Interessenvertretung der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein

Weiter führte sie inhaltlich aus, dass das Ziel der jeweils größte Lernerfolg sei, flexibel gehandhabt je nach Situation, Klasse und Lehrkraft. Die Interessenvertretung der Lehrkräfte (IVL) begrüßt dieses klare Bekenntnis der Ministerin und wertet es als Garantie für alle Lehrkräfte, auch für die im Sekundarbereich unterrichtenden.

Der Standpunkt der IVL dazu ist, dass die Unterrichtsmethode immer nur dienende Funktion zur Vermittlung eines Inhaltes hat. Für alle Methoden gibt es wissenschaftliche Fürsprecher, entscheidend ist aus Verbandssicht der Lernerfolg. "Das ,Schreiben nach Gehör´ ist aus unserer Sicht allerdings nicht dienlich, wir lehnen diese Methode als Grundlage des Schriftspracherwerbs ab. Es hat sich in der Schulpraxis gezeigt, dass die so unterrichteten Kinder häufig Probleme beim Lesen und Schreiben im Anschluss an die Grundschule haben", erklärt die IVL- Landesvorsitzende Grete Rhenius und führt weiter aus: "Die Hattie-Studie hat eindrucksvoll den zeitweiligen Methoden-Fetischismus ad absurdum geführt, denn sie stellt ganz eindeutig heraus, dass die Lehrkraft der Hauptfaktor für den Lernerfolg ist. Daher sollte auch die Verteufelung des lehrerzentrierten Unterrichts ein Ende haben. Ob Frontalunterricht oder Fühlkiste, Tafelanschrieb oder Traumreise: Der Unterricht ist gut, wenn die Kinder lernen – so einfach ist das."


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