Hamburg

Kein Zwang bei Zuweisung von Erstklässlern an sechsjährige Grundschulen oder gebundene Ganztagsgrundschulen

In der Öffentlichkeit wird behauptet, die Schulbehörde würde durch gezielte Zuweisung von Grundschülern im Rahmen der Anmelderunde für die Klasse 1 die sechsjährigen Grundschulen ("Primarschulen") sowie die gebundenen Ganztagsschulen mit Schülerinnen und Schülern aufpäppeln.

23.04.2012 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)

Dazu der Pressesprecher der Schulbehörde Peter Albrecht: "Diese Behauptungen sind Unsinn. Die sechsjährigen Grundschulen werden in den Anmelderunden genauso behandelt wie alle anderen Grundschulen. Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Anmelderunde an ihren Wunschschulen keinen Platz bekommen haben, können stattdessen dort eingeschult werden. Dort müssen sie nicht am Schulversuch sechsjährige Grundschule teilnehmen, sondern können nach der vierten Klasse wie in jeder anderen Grundschule auch auf die weiterführenden Schulen wechseln."

"In Bezug auf die gebundenen Ganztagsschulen wird keine Schülerin und kein Schüler gegen den Willen der Eltern in den verpflichtenden Ganztag geschickt. In ganz Hamburg wurden 81 Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Anmelderunde an ihren Wunschschulen keinen Platz bekommen haben, an gebundene Ganztagsschulen verwiesen. Wie aus der kleinen Anfrage hervorgeht, hatten 33 von ihnen ohnehin eine Ganztagsschule in ihren Wünschen angegeben, so dass man davon ausgehen kann, dass das Ganztagsangebot als solches von diesen Familien nicht abgelehnt wird. In den anderen Fällen ist die Behörde im Gespräch mit Eltern und Schulen, um individuelle Lösungen zu finden."


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