Keine Einschränkung des Elternwillens beim Übergang von der Grundschule zur Oberschule

Beim Übergang zur Oberschule muss der Elternwille maßgeblich sein. Das Gymnasium beginnt mit einem Probehalbjahr, in dem festgestellt wird, ob ein Kind für diese Schulart geeignet ist. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre durchlaufen etwa 93 % der Schülerinnen und Schüler das Probehalbjahr erfolgreich, wobei die Erfolgsaussichten derjenigen, die mit einer Gymnasialempfehlung der Grundschule in den gymnasialen Bildungsgang eingetreten sind, mit bis zu 97 % besonders hoch sind. Kaum niedriger sind mit durchschnittlich 76 % die Erfolgs-aussichten derer, die mit einer Realschulempfehlung der Grundschule in den gymnasialen Bildung-sgang eingetreten sind. Die Erfolgsaussichten der Schülerinnen und Schüler, die mit einer Haupt-schulempfehlung der Grundschule in den gymnasialen Bildungsgang eingetreten sind, betrugen in den vergangenen Jahren durchschnittlich 25 %.

10.02.2009 Berlin Pressemeldung Landeselternausschuss Berlin (LEA Berlin)

Statistisch kaum relevant ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die nach Bestehen des Probehalbjahres und vor Abschluss der 10. Jahrgangsstufe das Gymnasium verlassen müssen.

Das Probehalbjahr hat sich in mehrfacher Hinsicht bewährt.

Schüler und Schülerinnen, die nicht über eine Gymnasialempfehlung der Grundschule verfügen, haben - mit z. T. sehr guten Erfolgsausschichten - die Möglichkeit sich zu bewähren.
Schüler und Schülerinnen, die das Probehalbjahr erfolgreich durchlaufen haben, müssen das Gymnasium vor Abschluss der 10. Jahrgangsstufe nur in seltenen Fällen verlassen.
Noten in der Grundschule sind nicht vergleichbar, da die Bewertung in der Regel auf den Durchschnitt einer Klasse bezogen wird. Je nach Leistungsniveau der einzelnen Klasse wechseln die Noten für dieselbe Leistung. Zudem sind die Maßstäbe je nach Fach und Altersstufe unterschiedlich. (Quelle: Wissenschaftliche Expertise des Grundschulverbandes erstellt von der Arbeitsgruppe Primarstufe an der Universität Siegen) Zensuren in der Grundschule sind Urteile von Lehrpersonen. Sie basieren in der Regel auf informellen Leistungsproben und Beobachtungen. Diese Daten und ihre Bewertung in Form von Noten haben sich als nicht zureichend gültig ("valide"), personunabhängig ("objektiv") und verlässlich ("reliabel") erwiesen. Soziale und ethnische Herkunft, Geschlecht, aber auch Verhaltensauffälligkeiten und persönliche Sympathie führen zu systematischen Verzerrungen der Beurteilung. (Quelle: Wissenschaftliche Expertise des Grundschulverbandes erstellt von der Arbeitsgruppe Primarstufe an der Universität Siegen) Argumente bezüglich einer sozialen Gerechtigkeit greifen nicht, da bereits in der Grundschule der Einfluss des Elternhauses und der sozialen Herkunft maßgeblich die Zensuren beeinflussen. Solange dieser Einfluss besteht, darf der Übergang zum Gymnasium nicht allein durch Zensuren oder einem Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch erfolgen.


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