Keine Maulkörbe gegen Lehrer
Dass die Bezirksregierung Köln in der Region Aachen laut einem Bericht der Aachener Zeitung mit massiven Repressalien gegen kritische Förderschul-Lehrkräfte vorgeht, ist ungeheuerlich. Nach dem Zeitungsbericht haben Förderschul-Leiter, die im Interesse ihrer Schüler auf die zunehmende Personalnot an ihren Schulen hingewiesen haben, Einträge in ihre Personalakte oder einen Tadel erhalten.
19.11.2013 Pressemeldung lehrer nrwDer zuständige Schulamtsdirektor sei sogar suspendiert worden. "Die Vorgänge in Aachen werfen – wieder einmal – ein Schlaglicht auf das höchst bedenkliche Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit, das in den Bezirksregierungen und im NRW-Schulministerium herrscht", kommentiert Brigitte Balbach, Vorsitzende von lehrer nrw. "Kritische Lehrkräfte sollen mundtot gemacht werden, damit die Landesregierung den Umbau der nordrhein-westfälischen Schullandschaft in Richtung inklusiver Einheitsschule möglichst ungestört durchsetzen kann."
Erst Anfang 2011 hatte lehrer nrw aufgedeckt, dass Lehrkräfte in mehreren Regierungsbezirken daran gehindert wurden, sich in öffentlichen Veranstaltungen frei zu Schulstrukturfragen zu äußern. Lehrer, die auf Informationsveranstaltungen zum damaligen rot-grünen Projekt Gemeinschaftsschule kritische Standpunkte vertreten hatten, wurden von der Bezirksregierung zu Dienstgesprächen einbestellt, um ihre Loyalität gegenüber dem Dienstherrn zu überprüfen. Auch hier wurden disziplinarische Konsequenzen angedroht. In einer Aktuellen Stunde im Landtag wies Schulministerin Sylvia Löhrmann die Vorwürfe seinerzeit zwar zurück, konnte sie aber nicht entkräften.
"Dass nun offenbar Maulkörbe gegen Lehrkräfte verhängt werden, die sich angesichts des übereilt eingeführten und handwerklich schlechten Inklusionsgesetzes um die ihnen anvertrauten Kinder sorgen, ist bezeichnend. Es steht zu befürchten, dass es hier nicht um Einzelfälle geht, sondern um eine perfide Strategie", so Balbach. "Schulministerin Sylvia Löhrmann sollte sich selbst und den übereifrigen Dezernenten in den Bezirksregierungen dringend vor Augen führen, dass Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist, das auch für Lehrkräfte gilt: Maßvoll formulierte Kritik in der Öffentlichkeit unterliegt als Meinungsäußerung dem Schutz des Artikels 5, Absatz 1, des Grundgesetzes."
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