Kritik der Grünen ist absurd und haltlos

Die Kritik der Grünen an der Klarstellung der Rechtslage des Kultusministeriums zum Umgang mit Teilzeitanträgen wies ein Sprecher des Kultusministeriums als absurd und haltlos zurück.

23.03.2009 Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium

"Den Hinweis auf die Rechtslage des Beamtenrechts als Generalverdacht zu erklären zeigt deutlich, dass Kenntnisse über das niedersächsische Beamtenrecht bei den Grünen nicht präsent sind. Hier wird eine Kampagne auf Kosten der Schülerinnen und Schüler geführt. Jede Dienststelle muss bei Teilzeitanträgen eine Stellungnahme abgeben, ob die Mitarbeiter Teilzeit arbeiten können oder gebraucht werden. Dann entscheidet die Personalstelle. Lehrkräfte sind Beamte des Landes und nicht einzelner Schulen, das war so und wird auch so bleiben. Die eigenverantwortliche Schule muss deshalb auch für sich feststellen, ob die Beamten zum Beispiel in Mathe oder Physik in den nächsten zwei Jahren die Hälfte arbeiten können, oder ob die Schule sie für diesen Zeitraum in den Klassen braucht, um Unterricht zu erteilen. Dies sind die normalen Pflichten, die der Beamtenstatus mit sich bringt", sagte der Sprecher.


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