Kultusminister Jürgen Schreier: Land und Kommunen teilen sich Unterstützung bei Schulessen

Zukünftig werden Kinder von Sozialleistungsbeziehern und einkommensschwachen Eltern von der öffentlichen Hand beim Schulessen unterstützt. Wie Kultusminister Jürgen Schreier heute (22.02.07) nach einem Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden mitteilte, habe man sich darauf grundsätzlich geeinigt. Diese Einigung bedürfe jetzt noch der Zustimmung der jeweiligen Gremien.

22.02.2007 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur Saarland

Eine finanzielle Hilfe für diese Kinder ist notwendig geworden, weil die Hartz-IV-Gesetze eine Lücke aufweisen: Der Hartz-IV-Betrag für das häusliche Mittagessen liegt deutlich unter den Kosten für ein Mittagessen in der Ganztagsschule. Hier klafft eine Differenz von bis zu 2 Euro um diesen Konstruktionsfehler des Bundesgesetzes zu beheben, hat das Saarland eine Bundesratsinitiative gestartet. Dabei erwartet das Land, dass sich die übrigen Länder diesem sozial- und bildungspolitischen Ziel anschließen und auch der Bundesgesetzgeber sich dies zu Eigen macht.

Begleitend dazu haben Land und Kommunen nunmehr vereinbart schon jetzt, die betroffenen Familien zu unterstützen und die Differenz zu übernehmen. Voraussetzung ist allerdings eine Eigenbeteiligung mit dem Betrag, der diesen Eltern für die häusliche Verpflegung zur Verfügung steht.

Kultusminister Jürgen Schreier drängte darauf, dass nicht nur die Hartz-IV-Empfänger, sondern auch Einkommensschwache und Geringverdiener in diese Regelung einbezogen werden. Dies hatte zuvor der Fraktionsvorsitzende der CDU im saarländischen Landtag, Peter Hans, nachdrücklich gefordert. Dass die Spitzen der kommunalen Verbände bei diesem wichtigen sozialpolitischen Akzent übereingekommen sind, hob Kultusminister Jürgen Schreier als besonders hervor.

"Alles andere wäre gegenüber denen, die arbeiten aber nur wenig verdienen, sozial ungerecht", betonte der Kultusminister. Unterstützt werden sollen demnach auch alle die einkommensmäßig nach dem Schülerfördergesetz förderberechtigt sind.

Die voraussichtlichen Kosten für die Unterstützung der Sozialleistungsempfänger und der Einkommensschwachen bzw. Geringverdiener werden schätzungsweise mit 1,2 Mio. Euro pro Jahr angenommen, an denen sich das Land mit 700.000 Euro und die Kommunen mit 500.000 Euro beteiligen. Eine Arbeitsgruppe zwischen Landesregierung und den Kommunen wird die Einzelheiten der Regelung klären.

Die kommunalen Vertreter zeigten sich im Übrigen mit der Klarstellung der Innenministerin zufrieden, diese zusätzlichen Aufwendungen nicht als freiwillige Leistungen zu betrachten, sondern dem Bereich der so genannten bedingten Pflichtleistungen zuzuordnen.

Das Saarland hat ein flächendeckendes Angebot an freiwilligen Ganztagsschulen - an fast allen Grundschulen findet ein derartiges Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag statt.


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