Kultusministerin Karin Wolff gratuliert erstem Jahrgang der musisch-technischen Fachlehrer in Hessen zum Jubiläum „40 Jahre Dienstantritt“

Am 1. Dezember 1966 haben die ersten musisch-technischen Fachlehrkräfte ihren Dienst an den Schulen des Landes Hessen angetreten. Zum Dienstantritts-Jubiläum der ersten musisch-technischen Fachlehrkräfte vor 40 Jahren gratuliert die Hessische Kultusministerin Karin Wolff: „Etliche der Pioniere von damals sind immer noch an Hessens Schulen tätig. Wie damals, so suchen wir auch heute noch dringend versierte Musiklehrer für den Schuldienst.“

30.11.2006 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Die Ausbildung der musisch-technischen Fachlehrkräfte hatte am 2. Mai 1963 an den Pädagogischen Fachinstituten in Fulda, Kassel, Seeheim-Jugenheim und Wiesbaden begonnen, so die Ministerin. Wegen des damals ebenfalls akuten Lehrkräftebedarfs hatte Kultusminister Dr. Ernst Schütte mit Zustimmung des Hessischen Landtags die ursprünglich auf vier Jahre angelegte Ausbildung verkürzt und die ersten musisch-technischen Fachlehrkräfte bereits zu Beginn des zweiten Kurzschuljahres am 1. Dezember 1966 an die Schulen geschickt. Der so genannte „Schütte-Plan“ war seinerzeit auf scharfen Protest von Hochschulprofessoren und Studentenschaften aus Frankfurt und Gießen gestoßen. Hingegen verteidigte die Sportlehrerin Anni Göttlich das Konzept in einem Leserbrief an den „Gießener Anzeiger“: „Nicht bei allen Kollegen sind die musisch-technischen Fächer beliebt. Unter anderem ist in der obligatorisch mitbelegten Leibeserziehung Neigung und Fähigkeit – alters- und gesundheitsbedingt – durchaus nicht immer vorhanden.“

„Abitur war keine Voraussetzung für die Fachlehrer-Tätigkeit in den Fächern Hauswirtschaft, Kunsterziehung, Leibeserziehung, Musik und Nadelarbeit“, zitiert Karin Wolff aus einem Informationsblatt des Kultusministeriums vom Februar 1963. Vielmehr konnte die Ausbildung mit Mittlerer oder Fachhochschul-Reife beziehungsweise Nachweis einer gleichwertigen Bildung im Rahmen einer Aufnahmeprüfung begonnen werden.

Sofern sie sich noch im Schuldienst befinden, sind die damaligen Absolventinnen und Absolventen der Pädagogischen Fachinstitute der Besoldungsgruppe A 11 zugeordnet. Spätere Jahrgänge können als Fachhochschul-Absolventen nach einem achtjährigen Bewährungsaufstieg auch eine Stufe höher besoldet werden.

Die Kultusministerin würdigte den Einsatz der musisch-technischen Fachlehrkräfte in Hessen und sprach Ursula Engel und Randoald M. Reinhardt Anerkennung für die seit 1988 regelmäßig organisierten Semestertreffen des ersten Ausbildungsjahrgangs von Seeheim-Jugenheim aus.


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden