Kultusministerin Karin Wolff will Grundschulen in den Dörfern lassen

Hessens Kultusministerin Karin Wolff hat Befürchtungen von Elternbeiräten in Bad Hersfeld um den Bestand kleiner Grundschulen zerstreut. "Wir haben dem Schulträger lediglich zur Auflage gemacht, bei kleiner werdenden Grundschulen genauer hinzusehen, weil entweder der Aufwand zu deren Erhaltung zu groß ist oder aber die Schülerinnen und Schüler nicht die Förderung erhalten können, die ihnen zusteht", erklärte sie heute zum Bericht "Die Grundschule im Dorf lassen" in der Hersfelder Zeitung vom 9. Juni 2006. Ihr Haus werde am Prinzip "Kurze Beine, kurze Wege" festhalten.

14.06.2006 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Die Prognosen für die Schülerzahlen in der Bundesrepublik und im Land Hessen sind eindeutig: Die Zahl der Kinder geht zurück. Deshalb habe das Kultusministerium in Erlassen zu Schulentwicklungsplänen die Schulträger aufgefordert, durch verschiedene Gestaltungsmittel Grundschulstandorte schon jetzt aktiv zu sichern. "Kein Erlass zu einem Schulentwicklungsplan sieht das Schließen einer Grundschule vor. Alle denkbaren Planungsvarianten haben das gemeinsame Interesse, auch in kleinen Orten und Ortsteilen Grundschulen zu erhalten", so Karin Wolff.

Entscheidungen über Schulorganisationsänderungen und Maßnahmen zum Erhalten von Schulstandorten treffe der Schulträger im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung. Dabei müsse er auf demographische Entwicklungen achten und reagieren. Angesichts schwindender Schülerzahlen seien in Schulentwicklungsplänen nach Paragraf 145 Absatz 5 Schulgesetz aus der Planungsperspektive heute schon Handlungsoptionen für die kommenden fünf Jahre gefordert. Die Kultusministerin will dabei "Qualität statt Magerquark". Dafür stünden den Schulträgern in Absprache mit den Staatlichen Schulämtern verschiedene Instrumentarien wie überschneidende Grundschulbezirke und jahrgangsübergreifende Klassen zur Verfügung. "Durch Überschneidungsgebiete kann eine hohe Qualität des Lernens bei pädagogisch und organisatorisch sinnvoller Klassengröße erreicht werden", erklärte Karin Wolff. Schulträger könnten ferner Selbstständigkeiten von Schulen aufheben oder Dependance-Lösungen finden, um Standorte zu sichern und die Schulorganisation zu verbessern.

Größere Organisationseinheiten eröffneten zum Teil erhebliche Qualitätschancen. "Größere Schulen bieten eine Reihe von Möglichkeiten, die kleinen Schulen fehlen. So, aber nicht nur so, kann der innerschulische Prozess der Qualitätsentwicklung erheblich gefördert werden", sagte Karin Wolff. Die Vertretung erkrankter Lehrkräfte sei im Parallelklassen-System erheblich leichter, so die Staatsministerin, bei Grundschulen mit Jahrgangsbreiten von 18 oder 20 Schülerinnen und Schülern hingegen sehr viel schwerer. Im Übrigen gelte auch bei jahrgangsübergreifenden Klassen weiter die Klassengrößenverordnung von 1992, wonach der Klassenhöchstwert in der Grundschule maximal 28 Kinder beträgt – nicht 32, wie von Eltern befürchtet.


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