Kultusministerium ergreift nach Urteil des OVG erste Maßnahmen: Bisheriges Verfahren wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Weimar, das die Lehr- und Lernmittelverordnung des Freistaats gestern für unwirksam erklärt hat, hat das Kultusministerium erste Maßnahmen ergriffen. Das bisherige Verfahren wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Von den Eltern oder von volljährigen Schülern werden ab sofort keine Beiträge in Form der Lernmittelpauschale mehr gefordert.

26.09.2006 Thüringen Pressemeldung Thüringer Kultusministerium

Säumige Zahler erhalten keine Leistungsbescheide mehr. Der Vollzug der bereits erlassenen Leistungsbescheide wird ausgesetzt, die Schulämter sind entsprechend angewiesen.

Der Freistaat wird an einer angemessenen Beteiligung der Eltern bei der Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln festhalten und rechtskonforme Regelungen für die Zukunft erarbeiten. Erst wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt und das Urteil rechtskräftig ist, kann eine Aussage über eine mögliche Rückzahlung bisher gezahlter Elternbeiträge getroffen werden. Das Kultusministerium wird dann weitere Schritte unternehmen und einheitliche Regelungen treffen. Es ist nicht notwendig, dass sich die Eltern einzeln an die Schulen, Schulämter oder das Kultusministerium wenden.

In diesem Schuljahr können die Schulen über das volle Budget für die Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln verfügen. Dafür wird das Kultusministerium Sorge tragen. Pro Schüler der Klassenstufe 1 erhält die Schule eine Pauschale von 35 Euro. Für die Klassenstufen 2 bis 4 sind es 22,50 Euro. Ab Klassenstufe 5 erhalten Schulen 45 Euro pro Schüler. Über das Prozedere des Abrufs der ergänzenden Landesmittel werden die Schulen durch die Schulämter informiert.


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