Landeselternausschuss befürchtet Chaos an den Schulen und einen hohen finanziellen Schaden

Dem Landeselternausschuss liegen Unterlagen vor, die Anlass zur Besorgnis geben. Das Kammergericht hat in seinem Urteil 2VERG11/07 vom 29.05.2008 entschieden, dass eine von Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung beim ITDZ Berlin beauftragte Ausschreibung für Schulserver nicht ordnungsgemäß abgewickelt wurde.

12.07.2008 Berlin Pressemeldung Landeselternausschuss Berlin (LEA Berlin)

Erwähnt wird auch, dass der Zuschlag an ein Unternehmen erfolgte, obwohl dieses Unternehmen hätte ausgeschlossen werden müssen, da ein durchgeführter Praxistest Unzulänglichkeiten aufzeigte. Darüber hinaus scheint es ein vom ITDZ angebotene Wartungskonzept vom 14.04.2008 zu geben, welches einen wesentlich geringeren Umfang hat, als das geforderte Wartungspaket der Ausschreibung.

Die planungsmäße Nutzung der IT-Ausstattung der einzelnen Schulen, insbesondere der Umgang mit dem Server und die Einrichtung von Netzwerken, ist nach den vorliegenden Unterlagen nur unter erheblichen Mehraufwand und mit zusätzlichen Kosten möglich. Der Landeselternausschuss schätzt, dass die zusätzlichen Kosten sich im niedrigen 7-stelligen Bereich bewegen werden.


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