Landesrechnungshof rechnet Regelungen zur Altersteilzeit von Lehrkräften schlecht
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den vom Landesrechnungshof NRW (LRH) vorgelegten Bericht "Finanzielle Auswirkungen der Altersteilzeit von Lehrkräften" als einen ungerechtfertigten Angriff zurückgewiesen. Der Beratungsbericht, der mittlerweile dem Landtag NRW vorliegt, ignoriert nach Auffassung der GEW systematisch die deutlich gestiegenen Arbeitsbelastungen der Lehrerschaft an den Schulen in NRW.
15.02.2009 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung GEW Nordrhein-Westfalen"Will der Landesrechnungshof mit seinem Bericht, der, wie er selber zugibt, auf einer unzulänglichen Datenbasis fußt, parlamentarische Entscheidungen aushebeln? Wie steht es mit der Unparteilichkeit des Landesrechnungshofes?" fragte heute GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber nach Kenntnisnahme des gut 20seitigen Papiers.
Die Altersteilzeit für beamtete Lehrkräfte basiere auf einer analogen Tarifvertragsregelung für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis. Der Landesrechnungshof ignoriere, dass alle Lehrkräfte seit 2004 eine um 4% gestiegene wöchentliche Unterrichtsverpflichtung haben und überdies ein Jahr länger arbeiten müssen (Regelaltersgrenze für Lehrkräfte seit 2004: 65,5 Jahre).
Meyer-Lauber abschließend: "Dass der Landesrechnungshof weitere Kompensationen einfordert, ist völlig unangemessen."
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