Landtag beschließt Gemeinschaftsschule
(red) Heute hat der baden-württembergische Landtag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von Grünen und SPD dem Gesetzentwurf zur Gemeinschaftsschule zugestimmt. Damit können im Schuljahr 2012/2013 im Südwesten 40 Gemeinschaftsschulen an den Start gehen. Die Opposition stimmte gegen das Schulgesetz.
18.04.2012 ArtikelIm Dezember hatte das Kabinett den Gesetzentwurf für die Änderung des Schulgesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule verabschiedet und damit eines der wichtigsten bildungspolitischen Projekte der Landesregierung auf den Weg gebracht.
Die Gemeinschaftsschule bietet die Bildungsstandards der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums an. Die Schüler sollen bestmöglich nach ihren individuellen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen gefördert werden. Eine Gemeinschaftsschule erfasst grundsätzlich die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10). Wenn die Gemeinschaftsschule mindestens 60 Schülerinnen und Schüler hat, die auch die gymnasiale Oberstufe besuchen wollen, kann sie eine Sekundarstufe II (Klassenstufen 11-13) einrichten. Auch die Aufnahme der Primarstufe (Klassenstufen 1-4) in eine Gemeinschaftsschule ist möglich.
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