Mehr Gerechtigkeit im Lehrerzimmer
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern begrüßt, dass die Landesregierung mit dem neuen Schuljahr endlich auch die Verordnung zur Anerkennung der Lehrbefähigung von Seiteneinsteigern vorlegt. Diese erhalten künftig nach Vorgaben des Lehrerbildungsgesetzes eine Lehrbefähigung und werden auch dementsprechend vergütet.
14.07.2015 Pressemeldung GEW Mecklenburg-VorpommernDie Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft, Annett Lindner, sieht darin den Kurs der GEW bestätigt: "Auf unserem Weg zur Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer nach dem Grundsatz ´gleicher Lohn für gleiche Arbeit` sind wir mit dieser Regelung ein Stück weiter gekommen. Wir erreichen damit mehr Gerechtigkeit in den Lehrerzimmern".
Positiv hebt Annett Lindner hervor, dass diese Verordnung auch rückwirkend zum Inkrafttreten des Lehrerbildungsgesetzes (31.12.2013) gilt, vorausgesetzt die Kolleginnen und Kollegen geben ihre Anträge bis Ende September ab.
Seiteneinsteiger, so betont, die Gewerkschafterin, zu denen auch ausgebildete Lehrkräfte gehören, die teils seit vielen Jahren in anderen Schularten unterrichten, leisteten eine gute Arbeit und hätten dafür auch eine angemessene Vergütung verdient. Gleichzeitig verweist Annett Lindner auf die noch immer bestehenden Ungleichheiten zwischen den Schularten: "Der nächste Schritt muss nun Verbesserungen für Lehrkräfte in den Grundschulen bringen. Dafür setzen wir uns auch weiterhin ein!". In Gesprächen mit dem Bildungs- und Finanzministerium suche man dafür gemeinsam nach Lösungen. Für die neue Verordnung reicht die GEW nun ihre Stellungnahme im Rahmen der Verbandsanhörung ein.
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