"Neues Dienstrecht in Bayern" – eine "Reform", die diesen Namen nicht verdient
"Kein Grund zum Jubeln" sind für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft die heute vom Finanzminister in einer Regierungserklärung angekündigten "Eckpunkte" für ein neues Dienstrecht.
10.06.2008 Bayern Pressemeldung GEW BayernZwar sind positive Ansätze wie die Verbesserung der Beförderungssituation und die Entfristung der Sonderzulage sowie einige Vereinfachungen (wie die Bündelung der zahlreichen Fachlaufbahnen) zu erkennen. "Für eine Zumutung halten wir jedoch die Erhöhung der Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand", so die GEW-Landesvorsitzende Gele Neubäcker.
Für Lehrerinnen und Lehrer bedeute die Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre in Verbindung mit der geplanten Veränderung zum Eintritt in den Ruhestand erst nach Ablauf des Schuljahres, in dem man 67 wird, eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit um bis zu drei Jahre. Neubäcker: "Das ist eine versteckte Sparmaßnahme. Ich glaube nämlich nicht, dass die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker großen Wert darauf legen, 67-jährige Lehrerinnen und Lehrer in den Klassenzimmern zu sehen. Vielmehr spekulieren sie darauf, dass wir mit 64 in den vorgezogenen Ruhestand gehen und dabei bis zu 10,8 % Abschlag von der Altersversorgung in Kauf nehmen."
Trete diese Neuregelung tatsächlich in Kraft, werde es außerdem unvermeidbar wieder zu mehr Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit und den entsprechenden Folgekosten kommen.
Die Stärkung der flexiblen Leistungselemente betrachte die GEW mit großer Skepsis. Es bleibe abzuwarten, welche Formen der Leistungsermittlung zum Einsatz kommen und wie Transparenz hergestellt wird. "Anstatt einen riesigen Aufwand zur permanenten Beurteilung und Messung von individueller Leistung zu treiben – die wir im pädagogischen Bereich für kaum mess- bzw. vergleichbar halten – und anschließend in den Schulen durch diskriminierende Preisverleihungen Unfrieden und Demotivierung zu stiften, wäre die Politik besser beraten, die entsprechenden Gelder allen zugute kommen zu lassen."
Die Erfahrungen mit Leistungsprämien zeigen, dass Aufwand und Unmut über die Vergabe in einem krassen Missverhältnis zu Transparenz und Akzeptanz bei den Beschäftigten stehen. Neubäcker: "Deshalb fordert die GEW die Einarbeitung der für Leistungshonorierung bereit zu stellenden Gelder in die Grundgehaltstabellen!"
Die Eckpunkte bedeuten auch keinen Fortschritt hin zu einem allgemeinen Dienstrecht für den öffentlichen Dienst, in dem die "künstliche" Trennung der Beschäftigten in ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen aufgehoben ist, wie es die GEW seit langem fordert. Die vorgebliche "Reform" sieht nicht einmal die Aufnahme von Verhandlungsrechten für BeamtInnen vor, welche ja mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar wäre.
"Deshalb können wir die Begeisterung der Regierung und einzelner Verbände über die angeblich "große Dienstrechtsreform" nicht teilen", so die Vorsitzende der bayerischen GEW.
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