Hessen

Neues Schulgesetz vom Landtag verabschiedet

Der Hessische Landtag hat heute den Entwurf für ein neues hessisches Schulgesetz in dritter Lesung verabschiedet. Kultusministerin Dorothea Henzler sagte, mit der Verabschiedung des Gesetzes schaffe Hessen die Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges Schulsystem und beschreite einen neuen Weg hin zu mehr Selbstständigkeit und Freiheit für alle Schulen. "Dieses Gesetz ist ein Freiheitsgesetz für die Schulen." Die Gestaltungsspielräume in den Bereichen Unterricht, Personaleinsatz und Budget, die die Schulen künftig erhielten, ermöglichten es ihnen, Unterrichtsgestaltung und Schulorganisation genau auf ihre Schülerklientel abzustimmen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. So würden sie künftig auch unabhängiger von politischen Einflüssen. "Dieses Schulgesetz schafft die rechtliche Basis für die Unabhängigkeit der hessischen Schulen", sagte die Ministerin.

08.06.2011 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Henzler hob hervor, dass dem Gesetz ein stimmiges Gesamtkonzept zugrunde liege, das den Unterricht und die intensive Förderung jedes einzelnen Kindes im Blick habe. Dabei gehe es nicht darum, das bewährte mehrgliedrige Schulsystem zu verändern oder die Schulzeitverkürzung (G8) zurückzudrehen. Vielmehr konzentrierten sich die Veränderungen auf mehr Gestaltungsfreiheit und auf die Qualitätsentwicklung des Unterrichts. Die Ministerin sicherte zu, dass alle Veränderungen behutsam vorgenommen und die Schulen intensiv dabei begleitet würden. "Wir haben die Selbstständigkeit im Gesetz so geregelt, dass alle Schulen davon profitieren, sie ist ein freiwilliges Angebot für alle."

Kernstück des neuen Schulgesetzes ist die Einführung der Selbstständigen Schule. Alle Schulen in Hessen werden künftig mehr Selbstständigkeit in den Bereichen Unterrichtsgestaltung, Organisation des Schulbetriebs, Haushaltsführung und Personaleinstellung erhalten. So dürfen sie bereits seit dem 1. Januar 2011 ein Kleines Budget bewirtschaften, in dem die bisher getrennten Budgets für Lernmittel, für Vertretungsmittel im Rahmen des Programms Verlässliche Schule", für IT-Vertretungsmittel sowie für Fortbildungen zusammengefasst sind. Künftig können die Schulen dann auch ihre Klassengrößen eigenverantwortlich festlegen, mit Kontingentstundentafeln anstatt mit Jahresstundentafeln arbeiten und eigene Fortbildungskonzepte entwickeln. Schulleiter/innen erhalten über die reine Personalverantwortung hinaus eine weitergehende Führungsfunktion, die auch die Personalentwicklung an ihrer Schule umfasst. Mit der neu gegründeten Führungsakademie sollen die Schulleiter/innen auf diese neue Rolle vorbereitet werden.

Für Schulen, die sich weitergehende Freiheiten zutrauen, hält der Gesetzentwurf die Möglichkeit bereit, sich in Selbstständige Schulen (SES, SBS) umzuwandeln. Dies setzt dann ein pädagogisches Konzept und einen Beschluss der Schulkonferenz voraus. Selbstständige Schulen können etwa das Kleine Budget von 2012 an zu einem Großen Budget erweitern. Sie sollen dann zusätzlich auch über ihre freien Personalmittel eigenverantwortlich verfügen können, und ihr Budget soll mit dem des Schulträgers innerhalb eines Haushaltsjahres gegenseitig deckungsfähig werden. Im Vorgriff auf die geplante 105-prozentige Lehrerzuweisung zum Ende der Legislaturperiode werden SES und SBS mit einer 101-prozentigen Lehrerzuweisung ausgestattet.

Selbstständig arbeitende Schulen benötigen ein auf sie abgestimmtes Unterstützungssystem und müssen Qualitätsstandards erfüllen. Zu diesem Zweck werden die Schulinspektion sowie die Einführung von Bildungsstandards im Gesetz verankert und die Aufgaben der Schulaufsicht neu definiert.

Daneben sieht das Gesetz unter anderem folgende Neuerungen vor:

  • Schulen können als Verbundschulen künftig mehrere Standorte haben, wenn dadurch eine sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit gesichert und gefördert wird. Auch bekommen Schulen die Möglichkeit, sich zu Schulverbünden zusammenzuschließen, um projektbezogen zusammenzuarbeiten und ihre Haushaltsmittel gemeinsam mit anderen Schulen bewirtschaften zu können.
  • Die Bildungsgänge Haupt- und Realschule können zusammengefasst und als Mittelstufenschule organisiert werden. Sie soll insbesondere die Berufsorientierung der Jugendlichen fördern und den Übergang in die Berufswelt noch besser gestalten, zugleich bleiben der Weg zum mittleren Abschluss und zum Abitur offen. Schon jetzt liegen dem Kultusministerium 15 konkrete Anträge auf Umwandlung in eine Mittelstufenschule vor.
  • Entsprechend den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen soll die sonderpädagogische Förderung weiterentwickelt werden. Zentrales Ziel dabei ist es, eine bestmögliche individuelle Förderung für alle Kinder zu ermöglichen. Nach dem Prinzip "Sorgfalt vor Schnelligkeit" wird im Kultusministerium ein Umsetzungskonzept erarbeitet, das vom Schuljahr 2012/13 an zur Anwendung kommen wird. Das Wohl des einzelnen Kindes hat dabei bei allen Entscheidungen Vorrang, so wie es in Art. 7 der Konvention vorgesehen ist. Deswegen bleibt auch weiterhin die direkte Beschulung in einer Förderschule möglich.

"Dieses Schulgesetz ist eine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft. Ich bin überzeugt davon, dass es die Qualität von Schule und Unterricht und die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes weiter voranbringt", sagte die Ministerin.


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