Nordrhein-Westfalen

Novellierung des Schulgesetzes NRW

(pannes/red) Heute wird die Landesregierung NRW ihren Novellierungsentwurf zum Landesschulgesetz einbringen. In erster Linie will die Koalition damit die Gemeinschaftsschule gesetzlich verankern. Dazu erklärt der Arbeitskreis Bildung & Erziehung bei attac Köln, dass man sich das damit verbundene Parteiengezänk und vor allem die zu befürchtenden Zugeständnisse an die CDU hätte sparen können. Schließlich enthalte das Landesschulgesetz längst fundierte Regelungen zur Gesamtschule, die schon immer gemeinsames Lernen bis zum Abitur biete und sich damit in jahrzehntelanger Praxis bewährt habe.

12.07.2011 Artikel

Es sei allerdings zu befürchten, dass die Gemeinschaftsschule - wie schon im bisherigen Schulmodellmodus - in einigen wichtigen Punkten besser gestellt werden solle als die Gesamtschule - vor allem in Bezug auf die Mindestzügigkeit von 4 gegenüber nur 3 Klassen sowie hinsichtlich der Klassenstärken und Personaschlüssel.

Solche Schlechterstellungen dürfe es nicht geben. Die Novelle des Schulgesetzes müsse also die günstigeren Standards der Gemeinschaftsschule auch für die Gesamtschule festlegen.

Der Arbeitskreis Bildung & Erziehung bei attac Köln hat dazu Positionstexte der Stiftung Gesamtschule, der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule und der Landtagsfraktion der Linken (PDF) zusammengestellt.


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