Bayerischer Lehrerverband

Ohne Personal kann Inklusion nicht gelingen

Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) fordert anlässlich des dritten Jahrestages der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention zusätzliche Stellen für Sonderpädagogen und Stellen für Lehrkräfte an den allgemeinen Schulen.

22.03.2012 Pressemeldung Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) e.V.

"Ohne Personal kann es keine gelungene Inklusion geben", betonten BLLV-Präsident Klaus Wenzel und der Leiter der Fachgruppe Förderschulen im BLLV, Frank Tollkühn, heute in München. Weil überall Fachkräfte fehlten, könnten Diagnose, Beratung und Förderung der Schüler nicht ausreichend gewährleistet werden. Der Mangel mache Lehrkräften an allgemeinen Schulen, ihren Kollegen an den Förderschulen, den Eltern und betroffenen Schülern das Leben schwer. Alle Beteiligten hätten aber ein Recht auf verlässliche Unterstützung - egal, für welchen Weg sie sich entscheiden: Förderschule oder gemeinsamer Unterricht an der allgemeinen Schule. "Inklusion lässt sich nicht kostenneutral umsetzen", sagte Wenzel. Wer die Umsetzung an den Schulen voranbringen wolle, müsse auch die erforderlichen Rahmenbedingungen bereit stellen. Erforderlich sind mindestens 1000 zusätzliche Lehrerstellen. Die UN-Konvention trat 2009 in Deutschland in Kraft. Danach haben alle Kinder das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer allgemeinen Schule.

Die Gesetzesänderung im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) vom vergangenen Jahr sowie die Schaffung von insgesamt 200 Stellen in den Jahren 2011 und 2012 zur Umsetzung der UN-Konvention im Bildungsbereich bezeichnete Wenzel als erste kleine Schritte in die richtige Richtung. "Weitere notwendige Schritte wie die deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen an allen Schulen oder die Weiterentwicklung in der Lehrerbildung lassen aber auf sich warten."

Größtes Problem stelle nach wie vor der personelle Notstand an den Schulen dar: "Er führt dazu, dass Lehrkräfte an allgemeinen Schulen zusätzliche Aufgaben erledigen müssen, die sie allein nicht schaffen können. Ihre Kolleginnen und Kollegen an den Förderschulen leiden darunter, dass Lehrerstunden verschoben werden, um außerhalb der Förderschulen eine sonderpädagogische Betreuung anbieten zu können. Die sich daraus ergebenden Veränderungen an den Förderschulen bleiben jedoch unberücksichtigt. Hinzu kommt, dass sich die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf deutlich vergrößert hat und auch der Umfang des Förderbedarfs deutlich zunimmt. Eltern werden so verunsichert, den Schülern fehlt die nötige Unterstützung, die sonderpädagogische Förderung kommt zu kurz."

Die Zahlen aus dem Schuljahr 2010/11 zeigen eine Diskrepanz zwischen den Lehrerstunden, die Sonderpädagogen pro Schüler aufwenden können: 3,11 Lehrerstunden pro Schüler an den Förderschulen und eine Lehrerstunde pro Schüler, die durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) gefördert werden.

"Der BLLV ist überzeugt davon, dass Inklusion nur dann erfolgreich umgesetzt werden kann, wenn Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den allgemeinen Schulen bei der individuellen Förderung nicht schlechter gestellt und versorgt werden als jene in Förderschulen und den Eltern eine unbürokratische und echte Entscheidungsmöglichkeit gewährleistet wird", erklärte Tollkühn. Die Forderungen liegen auf der Hand:

  • Schulen, die von mehreren Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht werden, können sich das Schulprofil Inklusion geben. Für jede Klasse an diesen Schulen müssen grundsätzlich zwei Lehrerstunden eines Sonderpädagogen zur Verfügung gestellt werden, um das inklusive Bildungs- und Erziehungskonzept in Unterricht und Schulleben umzusetzen. In Klassen mit festem Lehrertandem sollen zusätzlich mindestens zehn Unterrichtsstunden gemeinsam von einem Lehrer und einem Sonderpädagogen unterrichtet werden können.
  • Für jede Klasse, in der mindestens ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet wird, müssen mindestens zwei Lehrerstunden des Mobilen Dienstes zur Verfügung stehen; für Kooperationsklassen, die von mehreren Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht werden, sind mindestens fünf Stunden nötig.
  • Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind bei der Lehrerstundenzuweisung für die allgemeine Schule vierfach zu zählen.
  • Die Lerngruppengröße sollte 20 Schüler nicht überschreiten, von den 20 Schülern sollten nicht mehr als vier sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen.
  • Die Personalausstattung an den Förderschulen ist so zu gestalten, dass die Schulen auch dem hohen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler im Lernen und in der sozial-emotionalen Entwicklung gerecht werden können.

Wenzel und Tollkühn betonten, dass darüber hinaus an allen Schulen, an denen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, mehr Fachpersonal wie z.B. Heilpädagogische Förderlehrer, Schulbegleiter, Pflegekräfte, Schulpsychologen und ggf. Therapeuten gebraucht würden. Sämtliches zum Einsatz kommende Personal müsse außerdem entsprechend fort- und weitergebildet werden.


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