Ombudsmann statt Ombudsfrau: Amtswechsel der Ansprechperson für Schülervertretungen
Nach zehn Jahren als Ombudsfrau für Schülervertretungen hat Barbara Beutner ihr Ehrenamt an Holger Gisch abgegeben. Das Amt der Ombudsperson wurde von der Behörde 1999 eingesetzt, um Schülervertretungen eine Ansprechstelle zu bieten, bei der sie sich in Ausübung ihrer schulgesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechte Rat und Hilfe holen konnten. Bildungssenatorin Christa Goetsch: "Die Arbeit der Schülervertretungen und der Schülerkammer Hamburg ist ein wichtiges demokratisches Element im Schulleben. Deshalb danke ich Frau Beutner für ihren langjährigen und engagierten Einsatz. Sie hat diesem Amt Gewicht und Gesicht gegeben."
28.01.2010 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)"Ziel meiner Arbeit war es, dass die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich Handlungsschritte zur Lösung von Konflikten entwickeln und umsetzen", erklärt Barbara Beutner. 319 Mal wurde die Ombudsfrau allein in den letzten fünf Jahren aktiv. Sie informierte Klassensprecher, Schulsprecher und Mitglieder im Schülerrat nicht nur über ihre Rechte, sondern half ihnen auch, diese angemessen einzufordern und war - wenn nötig - als Vermittlerin vor Ort.
Ihr Nachfolger, der 56-jährige Holger Gisch, arbeitet als IT-Spezialist in einem Medienunternehmen in Hamburg. Er ist seit 30 Jahren ehrenamtlich tätig, im schulischen Bereich seit circa 20 Jahren. Er war Vorsitzender der Elternkammer, Deputierter, Mitglied der Enquete-Kommission 2006 und ist zurzeit am Pilotprojekt "Eltern in der Schulinspektion" beteiligt. Zu seiner Motivation, diese Amt anzunehmen, erklärt er: "Dazu beizutragen, dass Ungerechtigkeiten vermieden oder wenigstens reduziert werden, halte ich für eine sehr ehrenvolle Aufgabe. Meine Vorgängerin Barbara Beutner hat hier hervorragende Arbeit geleistet, die ich gerne fortsetzen und mit der SchülerInnenkammer gemeinsam weiterentwickeln möchte."
Schülervertreterinnen und Schülervertreter aller Schulformen, auch der beruflichen Schulen, wenden sich mit ihren Schwierigkeiten und Problemen an die Ombudsperson. Diese berichtet einmal jährlich über ihre Tätigkeit. Der Jahresbericht wird zunächst von der Behördenleitung und der Schülerkammer diskutiert und dann veröffentlicht. Aus den bisherigen Berichten geht hervor, dass es vielfältige Gründe für die Einschaltung der Ombudsperson gibt. Zum Teil fühlten sich die Schülervertreterinnen und -vertreter in ihrer Rolle von Mitschülern, Lehrern und Schulleitungen nicht Ernst genommen, ihre Rechte als Schülervertreter sind ihnen und auch den Lehrern häufig nur unzureichend bekannt. In den letzten fünf Jahren wurden gegenüber der Ombudsfrau in 192 Fällen Verstöße gegen das Hamburger Schulgesetz beklagt. Der Anteil der Schülervertretungen, die sich ohne einen Erfolg aus einem Konflikt zurückzogen, bewegte sich trotz der Hilfestellung der Ombudsfrau zwischen zehn und 50 Prozent. Zum Teil führte die Angst vor schlechten Noten oder das Gefühl, doch nichts ausrichten zu können, zum Rückzug. Wo hingegen Schulen Schülervertretungen als wichtiges Gremium anerkannten, führte dies zu weniger Konflikten in der Schule. "Während der gesamten zehn Jahre war zu beobachten, dass die Schülerinnen und Schüler mit einem ausgeprägten Selbstverständnis für demokratisches Denken und einem sicheren Gespür für gerechte bzw. ungerechte Entscheidungen eine wichtige Grundlage für die Lösungen von Konflikten schaffen konnten", stellte Frau Beutner fest.
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