"Pädagogische Freiheit der Lehrkräfte bleibt erhalten – Schüler lernen unbeschwerter"
"Der pädagogische Ermessensspielraum der Lehrkräfte bleibt bei den Regelungen zum Übertritt in der vierten Jahrgangsstufe in vollem Umfang erhalten", stellte Kultusminister Spaenle heute in München klar. "Wie viele Proben die einzelnen Lehrkräfte bis zur Übertrittsempfehlung schreiben, liegt in ihrem Ermessen", ergänzte der Minister. Der Richtwert der 22 Proben stellt für den Kultusminister eher die Obergrenze dar. Die Kinder können so das Schuljahr unbeschwerter erleben.
20.10.2009 Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und KultusMit einem Paket von Maßnahmen will Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die Übertrittsphase für die Kinder ín der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule entlasten. Dazu gehören prüfungsfreie Zeiten, das Ansagen von Proben und der Richtwert der Probenanzahl bis zum Übertritt.
Möglichen Fehlinterpretationen der Volksschulordnung trat der Kultusminister damit entgegen. "Die Lehrkräfte müssen nicht bereits zum Schuljahresbeginn festlegen, wann sie Proben schreiben wollen und in welchen Wochen keine Probe geschrieben werden soll", so Minister Spaenle. Proben sollen lediglich eine Woche vorher angekündigt werden. Die Neuregelung sieht als Orientierungs- und Richtwert jeweils fünf Leistungsnachweise in den Fächern Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht vor, ferner zwölf im Fach Deutsch. Dabei ist keinesfalls an "Schulaufgaben" oder "Klausuren" gedacht – das Spektrum der Arten von Proben war in der Grundschule immer vielfältig und soll es auch bleiben.
"Mit der Richtzahl von Proben und ihrem Ansagen kann es gelingen, dass die Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe in allen bayerischen Grundschulen die gleiche Situation vorfinden und stressfreier lernen", fasste Minister Spaenle das Maßnahmenbündel zusammen. "Denn damit haben die Schüler die Möglichkeit, sich auf Leistungsnachweise vorzubereiten, sie werden nicht überrascht und fühlen sich sicherer", ergänzt der Minister.
Bisher wurde an der einen Grundschule in jeder Woche eine Probe geschrieben und in einer anderen mussten die Schüler nur wenige Leistungsnachweise im Jahr erbringen. Manche Lehrkräfte deuteten Proben an, andere dagegen schrieben sie ohne Hinweis. Eltern hatten in den vergangenen Jahren immer wieder dafür geworben, eine einheitliche, durchsichtige und zumutbare Lösung für den Freistaat zu finden. Dieses Anliegen hatte Kultusminister Spaenle nun umgesetzt. "Mit der neuen Regelung können Eltern auch einfacher familiäre Veranstaltungen und Vorhaben planen und die Schüler können ihre Freizeit und den Schulalltag unbeschwerter erleben", so der Minister.
Darüber hinaus sollen die Lehrkräfte Zeiten festlegen und bekannt machen, in denen von den Schülern keine Leistungsnachweise erbracht werden müssen. Diese Regelung dient nach Erkenntnissen der Lernforschung dazu, dass sich Kinder leichter Wissen und Kompetenzen aneignen.
"Ich weiß sehr gut, dass die vierte Jahrgangsstufe für viele Familien Kraft kostet, wollen sie doch für ihr Kind das Beste. Aber mit den neuen Regelungen zum Übertritt und zu den Leistungsnachweisen, wollen wir Familien, Eltern wie Schüler, ein Stück weit entlasten", so der Minister abschließend.
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